Gagfah kauft in Zwickau, Rückkehr nach Deutschland angedacht

Die Gagfah S.A., Luxemburg, hat über ihre deutsche Tochter 3.000 kommunale Wohnungen in Zwickau für 95,5 Millionen Euro erworben und plant, ihren Unternehmenssitz nach Deutschland zurückzuverlegen.

Die Wohnimmobilienholding zahlt für die Objekte mit einer Mietfläche von 168.400 Quadratmetern nach eigenen Angaben 95,5 Millionen Euro plus 7,2 Millionen Euro Transaktionskosten. Der Nettopreis pro Quadratmeter liegt damit bei 567 Euro. Der Kaufpreis entspreche einem Multiplikator auf die jährliche Nettokaltmiete von 11,7. Daraus errechnet sich eine Netto-Anfangsrendite von 8,5 Prozent. Rund 13,8 Prozent der Fläche stehen derzeit leer, so Gagfah.

?Die Entscheidung der Stadt Zwickau zeigt, dass Städte und Kommunen ihre Wohnungsbestände auch weiterhin verkaufen und damit dem Beispiel Dresdens folgen?, unterstreicht Burkhard Drescher, CEO der Gagfah Group. Er gehe davon aus, dass es weitere Transaktionen dieser Art geben werde. Im Fokus habe Gagfah dabei vor allem die Region Sachsen.

Ein Drittel des Gagfah-Portfolios liegt in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden. Die Stadt soll, so Drescher, als Plattform für Zukäufe dienen. Die ehemals kommunale Woba war Anfang 2006 für rund 1,7 Milliarden Euro vom Finanzinvestor Fortress gekauft worden (cash-online berichtete). Dieser hatte sie anschließend in eine Holding mit der norddeutschen Nileg und der von der Bundesversicherung für Angestellten erworbenen Gagfah gebündelt und im Oktober 2006 an die Börse gebracht.

Die Holding ist als S.A. organisiert und hat ihren Sitz in Luxemburg. Fortress hatte diese Konstruktion gewählt, um Steuern zu sparen. Nun scheint Gagfah jedoch mit dem Gedanken zu spielen, den Sitz nach Deutschland zurückzuverlagern. Drescher sagte in einem Interview mit der ?Financial Times Deutschland?, es werde derzeit geprüft, ob dieser Schritt eine Option sei.

Der Grund für den Sinneswandel in der Gagfah-Zentrale dürften die Pläne der Bundesregierung zur Besteuerung des so genannten EK 02 sein. Ein Referentenentwurf sieht vor, die die Anfang der 90er Jahre bei der Umwandlung von gemeinnützigen Wohnungsgesellschafen in private Unternehmen aufdeckten und bisher unversteuerten Bewertungsgewinne einmalig mit einer Steuer von 3 Prozent zu belasten.

Nach geltendem Recht werden bis zum Jahr 2019 bei einer Ausschüttung aus diesem Bilanzposten (EK 02) sehr hohe Steuernachzahlungen fällig, was die meisten Unternehmen von einem solchen Schritt abhält. Laut Drescher würde eine Abgeltungssteuer ?gleiche steuerliche Bedingungen für alle Wohnungsgesellschaften? schaffen. (hi)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments