IVD: Prüfung der Grunderwerbssteuer kann lohnen

Der Berliner Immobilienverband IVD empfiehlt Erwerbern von Bauträger-Grundstücken Einspruch gegen die Grunderwerbssteuer für Baukosten zu prüfen.

Der Hintergrund: Aktuell herrsche beim Hauskauf von Bauträgern Unsicherheit darüber, ob die vom Käufer zu zahlende Grunderwerbssteuer rechtmäßig ist. Davon betroffen sind laut IVD Grundstücke, die noch nicht bebaut sind und vom Bauträger inklusive geplanter Bauleistungen veräußert werden. Dies gelte auch, wenn Verkäufer und Bauträger rechtlich verschiedene Personen sind und es sich bei Bauauftrag und Kaufvertrag um selbständige Verträge handelt.

Da Bauleistungen des Bauträgers zusätzlich der Umsatzsteuer unterliegen, hat das Niedersächsische Finanzgericht Bedenken hinsichtlich einer Doppelbesteuerung des Gebäudes geäußert (Beschluss vom 2. April 2008, Az.: 7 K 333/06) und den Fall daraufhin dem Europäischen Gerichtshof zur Beurteilung vorgelegt. Denn nach Artikel 401 der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie darf bei mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen keine Mehrfachbesteuerung erfolgen.

?Bei einem Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid sollte auf das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof unter Nennung des Aktenzeichens EuGH: C-156/08 verwiesen werden. Die jeweilige Finanzverwaltung wird mit großer Wahrscheinlichkeit abwarten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat, und den Einspruch zunächst ruhen lassen. Wenn der Europäische Gerichtshof zugunsten der Käufer entscheidet, wird die jeweilige Finanzverwaltung dem Einspruch stattgeben und die Grunderwerbsteuer niedriger ansetzen?, so Rechtsanwalt Ulrich Joerss aus Berlin. (mo)

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