Kabinett beschließt Wohn-Riester

Nach den rund zwei Jahre andauernden Verhandlungen hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für den Wohn-Riester beschlossen. Wohneigentum kann damit künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden, sofern es im Inland liegt und selbst genutzt wird.
Ab einer Ersparnis von 15.000 Euro darf Geld aus laufenden Riester-Verträgen komplett verwendet werden, um Immobilien zum Eigenbedarf zu erwerben. Der Beschluss ermöglicht es zudem, alternativ Hypothekendarlehen mit dem regulären jährlichen Riester-Förderbetrag von 154 Euro plus Kinderzulagen zu tilgen oder die gesamte Riestersparsumme in Höhe von maximal 2.100 Euro von der Steuer abzusetzen (cash-online berichtete hier).

Der Staat wendet für das neue Modell der Wohnförderung eine knappe Milliarde Euro im Jahr auf. Die Pläne sind bereits im Vorfeld von Branchenverbänden kritisiert worden (cash-online berichtete hier). (hb)

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