BFW Berlin/Brandenburg kritisiert Berliner Senats-Initiative zur Mietengesetzgebung scharf

Der in der gestrigen Sitzung des Berliner Senats beschlossene „Gesetzesentwurf zur Sicherung bezahlbarer Mieten sowie zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten“ ist vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen in Berlin/Brandenburg hart attackiert worden. 

Bestandswohnung„Es handelt sich um den untauglichen Versuch, ein vermeintlich zugkräftiges Wahlkampfthema für die Wahl 2011, rechtzeitig in die Debatte einzubringen. Dabei wird auf die Manipulierbarkeit der Berliner gesetzt, die sich in der Regel nur mit Einschränkungen über die tatsächlichen Fakten und Zusammenhänge informieren können“, erklärte die Geschäftsführerin des BFW Berlin/Brandenburg, Hiltrud Sprungala, anlässlich des Bekanntwerdens des Gesetzentwurfs.

In der Pressemeldung des Senats zum Gesetzentwurf werde laut Sprungala zum Beispiel durch die Wortwahl suggeriert, als könne erst über diesen ein wirksamer und gerechter Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden. Dies ignoriere bewusst, den seit Jahrzehnten bestehenden Interessenausgleich durch die Anwendung verschiedenster Instrumentarien, wie zum Beispiel der preisdämpfenden Mietspiegel, der gesetzlichen Mietobergrenzen, der Widerspruchsrechte der Mieter und der hohen formalen Anforderungen an Mieterhöhungen.

Besonders schlimm, so Sprungala, sei die Doppelzüngigkeit der Landesregierung. Einerseits wolle die Umweltsenatorin durch eine völlig irreale Klimapolitik mit dem Klimaschutzgesetz die potentiellen Modernisierungskosten deutlich nach oben treiben, andererseits sollen die Kosten dieser nicht selten unsinnigen oder wenigstens unwirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend den Eigentümern aufgebürdet werden.

Der BFW Berlin/Brandenburg bedauert ausdrücklich, dass sich die Senatorin für Stadtentwicklung für diese Maßnahmen gewinnen habe lassen und dabei ihren bisherigen Kurs des Interessenausgleichs auf der Basis objektiver Tatsachen aufgegeben habe. Der Verband bezeichnet die Maßnahmen als von fundamentalistischen Kräften der Regierungsfraktionen ersonnen und den sozialen Frieden gefährdend.

Hinsichtlich der geplanten Verschärfung des Wirtschaftsstrafgesetzes wies Sprungala daraufhin, dass die derzeitige entsprechende Regelung an die Ausnutzung eines geringen Angebots geknüpft sei. In Berlin gäbe es aber kein geringes Wohnungsangebot, wie der weiterhin nicht geringe Leerstand von 100.000 Wohnungen zeige. Sollte das Wohnungsangebot jedoch angesichts der stagnierenden Neubauzahlen in einigen Jahren tatsächlich knapper werden, seien Investoren in den Wohnungsneubau jedenfalls gut beraten, so Sprungala, sich der investitionsfeindlichen Haltung des Landes Berlin genau zu erinnern. (te)

Foto: Shutterstock

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