DJE Real Estate öffnet neue Tranche für Großanleger

Der über die DJE Investment S.A. in Luxemburg aufgelegte Immobiliendachfonds DJE Real Estate wird ab März 2010 mit einer neuen Anteilsklasse (Tranche XP) ausgestattet, deren besondere Vereinbarungen zur Rückgabe von Fondsanteilen eine bessere Liquiditätsplanung und Liquiditätssteuerung ermöglichen. Das teilte das Unternehmen heute mit.

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Jens Ehrhardt, DJE Kapital

Nach Unternehmensangaben ist bei der neuen Tranche grundsätzlich zwar jederzeit eine Rückgabe der Anteile möglich, es müssen allerdings Mindesthaltedauern und Ankündigungsfristen eingehalten werden, damit kein Rückgabeabschlag anfällt. „Wir reagieren damit auf die Turbulenzen, denen offene Immobilienfonds in den vergangenen Jahren ausgesetzt waren“, erläutert Dr. Ulrich Kaffarnik, Geschäftsführer der DJE Investment.

In der jüngeren Vergangenheit mussten mehrere Fonds zum Teil sogar mehrfach über Monate geschlossen werden, weil durch hohe Anteilsrückgaben die Liquidität der Portfolios nicht mehr ausreichte, um diese Rückgaben zu bedienen.

„Die Investmentbranche hat sich verpflichtet, Vorsorge zu treffen, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. Wir gehen nun voran und sind der erste Dachfonds und eine der ersten Fondsgesellschaften, die eine Anteilsklasse mit einem modifizierten Rückgabeverfahren auflegt“, erklärt DJE Kapital-Vorstand Dr. Jens Ehrhardt.

Bei der neuen Tranche XP müssen Unternehmensangaben zufolge Rückgaben im Umfang von 100.000 bis eine Million Euro einen Monat vorher angekündigt werden. Für Rückgaben von mehr als einer Million Euro gilt eine Rückgabefrist von drei Monaten. Werden diese Fristen nicht eingehalten, fällt unabhängig von der bisherigen Haltedauer ein Rückgabeabschlag in Höhe von drei Prozent an.

Zudem gelten laut Mitteilung von DJE Investment S.A. für diese Tranche generelle Haltefristen. Werden in den ersten zwölf Monaten Fondsanteile verkauft, dann erhebt die Fondsgesellschaft einen Abschlag von zwei Prozent, vorausgesetzt, die Ankündigungsfrist wurde eingehalten. Anderenfalls erhöht sich der Abschlag auf fünf Prozent. Bei einer Haltedauer von 13 bis 24 Monaten beträgt der Rückgabeabschlag noch ein Prozent, beziehungsweise ohne fristgerechte Ankündigung vier Prozent.

„Bei mehr als 24 Monaten Haltedauer werden keine Rücknahmeabschläge gefordert, sofern die Rückgaben einen beziehungsweise drei Monate vorher avisiert wurden“, ergänzt Ehrhardt. „Wir wollen damit verhindern, dass der Fonds zur kurzfristigen Anlage von Liquidität benutzt wird, wie das in der Vergangenheit bei offenen Immobilienfonds zu beobachten war.“

Die neue Tranche des DJE Real Estate richtet sich nach Unternehmensangaben an preissensible Anleger wie Vermögensverwalter, Honorarberater, Banken im Segment ‚Vermögende Privatkunden‘ sowie Versicherungen, Pensionskassen und Depot A-Verwalter, die einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont besitzen. Anlagen sind ab einem Betrag von 100.000 Euro möglich. Für die Tranche XP fällt eine Verwaltungsgebühr von 0,15 Prozent jährlich an.  (te)

Foto: DJE Kapital

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