Nachbesserungen beim Bestellerprinzip gefordert

Der Immobilienverband IVD hat eine Petition gegen das geplante Bestellerprinzip für Immobilienmakler beim Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat bekräftigte das Prinzip in seiner Sitzung vom 7. November, forderte jedoch Nachbesserungen.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll künftig derjenige einen Immobilienmakler bezahlen, der ihn beauftragt hat.

Der IVD sammelte mehr als 12.000 Unterschriften für eine Petition gegen die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips. „Die Petition hat bundesweit Unterstützung gefunden – nicht nur von Immobilienmaklern. Die angestrebten 10.000 Unterschriften wurden deutlich übertroffen“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD.

Der IVD argumentiert, die Einführung des Bestellerprinzips, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, stelle einen politischen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Durch die geplanten Regelungen dürften praktisch nur noch Vermieter den Immobilienmakler zahlen. Damit hätte der Mieter nicht mehr ohne weiteres die Freiheit, einen Makler zu beauftragen, was ein Einschnitt zu Lasten des Mieters sei.

Bremse für den Wohnungsbau

Der IVD kritisiert zudem, die Maßnahme bremse den Mietwohnungsneubau, denn wenn stets der Vermieter die Maklerprovision bezahlen müsse, werde es zunehmend uninteressant, Wohnraum zu vermieten. Als Folge würden nicht nur institutionelle Investoren sondern auch private Kapitalanleger dem Mietwohnungsbau den Rücken zukehren.

Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip wäre zudem die Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten nur noch begrenzt möglich, was zu einer Beeinträchtigung des Mobilitätsverhaltens von Arbeitnehmern führen würde.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

Darüber hinaus kritisiert der IVD, die geplante Regelung sei im Makleralltag kaum praktikabel. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Makler bei der Vermietung einer Wohnung nur dann eine Provision vom Mieter fordern kann, wenn der Mieter den Makler beauftragt hat und dieser aufgrund dessen vom Vermieter den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten. Wenn der Mieter abspringt, dürfe der Makler nach der derzeit geplanten Regelung die Wohnung keinem anderen provisionspflichtig anbieten.

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Diesen Kritikpunkt hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 7. November 2014 geäußert und eine Modifizierung gefordert. Der Gesetzentwurf müsse sicherstellen, dass Makler auch dann eine Provision erhalten können, wenn der Mieter die Wohnung ablehnt und sie einem anderen Interessenten angeboten wird, oder für den Fall, dass die Wohnung mehreren Interessenten, mit denen der Makler Vermittlungsaufträge abgeschlossen hat, angeboten wird. Für diesen Fall müsse klargestellt werden, dass ein Provisionsanspruch gegen denjenigen besteht, der den Mietvertrag letztlich abschließt. (bk)

Foto: Shutterstock

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