Entgangene Gewinne

Private Vermieter ändern ihre Mietpreise oft über Jahre nicht, denn Erhöhungen bringen viel Schriftverkehr mit sich und sind konflikträchtig.

Gastbeitrag von Thomas Meyer, Vorstandsvorsitzender der Wertgrund Immobilien AG

„27 Prozent der privaten Vermieter gaben an, die Miete ausschließlich bei einem Mieterwechsel zu erhöhen.“

Eine von dem Institut Empirica im Auftrag des Verbandes „Haus und Grund“ erstellte Untersuchung hat jüngst ein erstaunliches Ergebnis gezeigt: In 48 Prozent der erfassten Mietverhältnisse wurde die Miete seit Abschluss des Mietvertrages nicht erhöht.

Keine Mieterhöhungen

Und immerhin 27 Prozent der privaten Vermieter gaben an, die Miete ausschließlich bei einem Mieterwechsel zu erhöhen, bei laufenden Mietverhältnissen also auf die Anpassung der Miete zu verzichten. Das heißt jedoch, dass die Miete, gerade bei länger dauernden Mietverhältnissen, real im Laufe der Jahre niedriger geworden ist. Selbst bei einer nur geringen Inflationsrate macht sich dies im Laufe der Zeit durchaus bemerkbar.

Der Verband hat dieses Ergebnis als Beleg dafür angeführt, dass sich „private Vermieter ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind“ und dass ihnen „langfristige Mietverhältnisse wichtiger als hohe Renditen“ seien.

Konflikte mit Mietern

Man kann diese Ergebnisse jedoch auch anders interpretieren: Viele private Vermieter ohne Fachwissen sind offenbar überfordert. Wenn sie die Miete nicht erhöhen, dann muss nicht unbedingt soziale Verantwortung der Hauptgrund sein, sondern man darf vermuten, dass eine Mieterhöhung vielen Laienvermietern als zu aufwendig und manchmal auch konfliktträchtig erscheint.

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Schließlich genügt es ja nicht, einfach einen Brief an den Mieter zu schreiben, sondern man muss eine Mieterhöhungsbitte aussprechen, dann muss man warten, ob der Mieter aktiv zustimmt. Äußert sich der Mieter nicht, was nicht selten vorkommt, darf man die Miete nicht etwa einfach erhöhen.

Sondern der Vermieter muss – oftmals mehrfach – nachhaken, und wenn das nicht hilft, muss letztlich vor Gericht geklärt werden, ob das Mieterhöhungsverlangen rechtens war oder nicht. Diesen Aufwand scheuen viele private Vermieter.

Seite zwei: Wirtschaftliche Folgen für Vermieter

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