Verbände kritisieren Beschluss zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Der Beschluss der Großen Koalition, Mietpreisbremse und Bestellerprinzip entsprechend den vorgelegten Gesetzentwürfen umzusetzen, stößt auf Kritik bei den Branchenverbänden. Der Maklerverband IVD kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.

Die Koalitionsrunde hat am Dienstagabend entschieden, dass die geplante Mietpreisbremse für Wohnungen in angespannten Immobilienmärkten sowie das Bestellerprinzip für Immobilienmakler so umgesetzt werden sollen, wie in den vorab festgelegten Gesetzentwürfen vorgesehen.

Dies stößt auf scharfe Kritik der Immobilienbranche, die auf Änderungen gehofft hatte. Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), bemängelt, dass die Mietbremse das Problem des zu geringen Wohnungsangebots an vielen Standorten nicht löse.

Hohe Neubaukosten begrenzen Angebot

„Bauen ist besser als regulieren, denn über ein größeres Angebot können Mieten nachhaltig bezahlbar werden. Die Mietpreisbremse bekämpft die wirklichen Ursachen für hohe Mieten daher nicht, die liegen nämlich an den sprunghaft gestiegenen Betriebskosten sowie in den durch den Staat verursachten hohen Kosten für den Neubau“, so Mattner. „Hohe Grundstückskosten, unverhältnismäßige steigende technische und energetische Anforderungen, städtebauliche Wünsche und Vorgaben und Kostentreiber wie Abschöpfungsmodelle und natürlich die immer weiter steigende Grunderwerbsteuer verhindern die Herstellung bezahlbaren Wohnraums.“

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht vor, dass in angespannten Immobilienmärkten das Mietniveau bei Neuvermietungen künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Es liegt dabei an den Bundesländern, die Städte und Regionen, in denen sie eine solche Bremse als nötig ansehen, festzulegen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Neubauten und zunächst auch grundsanierte Wohnungen.

Bestellerprinzip: IVD will klagen

Der Maklerverband IVD kritisiert die Einführung des Bestellerprinzips, wonach derjenigen den Immobilienmakler bezahlen soll, der ihn beauftragt.

In der Praxis bedeute dies nach Aussage des IVD, dass künftig in fast allen Fällen die Vermieter die Provision für die Wohnungsvermittlung zu zahlen hätten. In der Konsequenz würden Wohnungssuchende damit künftig deutlich weniger freie Wohnungen angeboten bekommen.

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„Die Regelung bricht eindeutig mit dem Koalitionsvertrag und ist nicht verfassungsgemäß“, sagt IVD-Päsident Jens-Ulrich Kießling. „Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir eine Verfassungsbeschwerde einreichen.“ Gegen die geplante Form des Bestellerprinzips beständen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

„Fälle, in denen der Mieter die Provision zahlt, sind nach der vorgeschlagenen Formulierung des Gesetzes rein theoretischer Natur und praktisch nicht denkbar“, erklärt Kießling. Die Konsequenz werde sein, dass Makler keine Aufträge durch Wohnungssuchende mehr annehmen würden. (bk)

Foto: Shutterstock

 

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