Baugewerbe fordert Verzicht auf gesetzliches Bauvertragsrecht

Der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe Loewenstein fordert, die Vorschläge zum Bauvertragsrecht aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts herauszulösen.

loewenstein zdb
Präsident des ZDB, Hans-Hartwig Loewenstein: „Um das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen, fordern wir, die umstrittenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht aus dem Gesetzentwurf herauszulösen.“

„Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts besteht aus drei Teilen: Den Vorschlägen zu Aus- und Einbaukosten, zum Verbraucherschutz sowie zum Bauvertragsrecht. Um das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen, fordern wir, die umstrittenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und zurückzustellen, um so die im Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziele eines verbesserten Verbraucherschutzes bei Bauverträgen und einer Regelung zu den Aus- und Einbaukosten verwirklichen zu können.“

Diese Forderung erhob der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, im Vorfeld des Deutschen Baugewerbetages heute in Berlin.

Erheblicher Diskussionsbedarf

Hintergrund seiner Forderung sei, dass zu zentralen Fragen des Bauvertragsrechts weiterhin Uneinigkeit und erheblicher Diskussionsbedarf bestehe. Hierzu zählt insbesondere das Anordnungsrecht des Bauherren sowie die daran anknüpfenden Vergütungsregelungen.

„Mit Blick auf den immensen Investitionsbedarf im Wohnungsbau wäre es unverantwortlich, die Praxis mit unausgegorenen bauvertraglichen Regelungen zu belasten. Dies würde sich negativ auf die Investitionstätigkeit auswirken“, sagt Loewenstein.

„Darüber hinaus ist es nicht sinnvoll, für eine so komplexe Materie wie das Bauvertragsrecht Regelungen zu treffen, die sich sowohl auf Verträge mit Verbrauchern als auch auf großvolumige Projekte im b-to-b Bereich beziehen. Die beiden Themen Aus- und Einbaukosten sowie Verbraucherschutz sind – anders als das Bauvertragsrecht – vom Koalitionsvertrag vorgegeben. Diese beiden Themen sind entscheidungsreif und müssen jetzt vom Bundestag verabschiedet werden“, so Loewenstein abschließend. (kl)

Foto: ZDB

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