Mehr Verbraucherschutz beim Hausbau – Parlament berät Reform

Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern sollen in Zukunft klare Fristen und mehr Details zu einzelnen Leistungen enthalten. Der Bundestag beriet am Freitag in erster Lesung über eine Reform des Bauvertragsrechts.

Wer eine Baukredit in Anspruch nimmt sollte bedenken, dass die Zinsen künftig steigen können.
Der Bundestag will mit der Reform des Bauvertragsrechts mehr Schutz für Verbraucher erreichen.

Bauherren sollen einen Hausbauvertrag künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen können, damit sie ihre Entscheidung noch mal überdenken können. Die Baufirma muss den Plänen nach außerdem verbindlich angeben, wann ein Bau fertig wird.

Bessere Vergleichbarkeit

Der Bauunternehmer soll dem Auftraggeber künftig auch eine Baubeschreibung präsentieren, in der die einzelnen Leistungen und Materialen konkret benannt sind. Ziel ist, dass sich der potenzielle Kunde einen Überblick verschaffen und verschiedene Angebote besser vergleichen kann.

Sollte der Bauherr zudem nach Baubeginn noch Änderungsbedarf sehen – etwa weil ein Kind auf dem Weg ist – darf sich der Bauunternehmer seinen Wünschen nicht generell verschließen.

Eine Änderung ist auch vorgesehen für Handwerker und Bauunternehmer, die beim Kunden fehlerhafte Materialien eingebaut haben. Sie sollen vom Verkäufer künftig nicht nur Ersatz für die Ware fordern können, sondern auch die Kosten für Aus- und Einbau erstattet bekommen.

Hausbau ist größtes finanzielles Vorhaben

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, für eine große Mehrheit der Menschen sei der Hausbau das größte finanzielle Vorhaben ihres Lebens. Der Verbraucherschutz müsse hier aber noch verbessert werden.

Der Bau eines Wohnhauses sei nun mal komplexer als Reparatur eines Fahrrads. Die Reform bringe mehr Verbraucherschutz für Bauherren, aber auch mehr Rechtssicherheit für Bauunternehmer und mehr Übersichtlichkeit im Bauvertragsrecht.

Häuslebauer dürfen nicht auf Schäden sitzenbleiben

Die Linke-Abgeordnete Karin Binder beklagte, Pfusch am Bau gehöre heute leider zum Alltag. Häuslebauer blieben jedes Jahr auf großen Schäden sitzen. „Das muss ein Ende haben.“ Der Gesetzentwurf enthalte zwar wichtige Aspekte, habe aber noch einige Mängel.

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Der Grünen-Abgeordnete Christian Kühn sagte, das Gesetzesvorhaben sei ein Schritt nach vorne, aber dieser Schritt hätte noch viel größer sein können. Der Hausbau sei „für viele das Investment ihres Lebens. Da braucht es besonderen Schutz.“ (dpa-AFX)

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