Kreditrichtlinie: Baden-Württemberg und Hessen wollen Veränderungen

Zur Vermeidung einer Kreditklemme wollen die von Grünen und CDU regierten Länder Baden-Württemberg und Hessen die im März eingeführte Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändern. Der Bundesrat wird am 14. Oktober über die Initiative beraten.

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Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat die Auflagen zur Vergabe von Immobiliendarlehen deutlich verschärft.

Eine Bundesratsinitiative sei am Dienstag im Kabinett beschlossen worden, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart. „Was wir da machen, ist sehr vernünftig für den Wohnungsmarkt.“ Wenig später beschloss Hessen die Initiative ebenfalls.

Die Federführung hierzu in Baden-Württembergs Landesregierung hat Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Grüne sagte, mit den geänderten Regeln „wollen wir die Kreditversorgung für Häuslebauer verbessern“. Diese sei zuletzt „sichtlich ins Stocken geraten“.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte, die Bedingungen für Kreditzuteilung „müssen für normale Menschen noch erfüllbar sein“.

Verschärfte Anforderungen für junge Kunden und Senioren

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat die Auflagen zur Vergabe von Immobiliendarlehen verschärft. So kann etwa der Wert von Häusern und Wohnungen nicht mehr so wie vorher bei der Berechnung von Sicherheiten eingerechnet werden. Auch die Kreditanforderungen für junge Ehepaare und Rentner wurden erhöht.

Der Sozialverband VdK und der Landesseniorenrat warnten daher vor „Altersdiskriminierung“. Die Bundesratsinitiative begrüßten sie.

Mit den verschärften Auflagen sollte eigentlich der Verbraucherschutz gestärkt und verhindert werden, dass in Zukunft massenhaft faule Kredite platzen. Aus Sicht von Bankenvertretern ging der Bund bei dem seit gut einem halben Jahr gültigen Gesetz aber zu weit.

Aus Sorge vor nachträglicher Anfechtung der Verträge vergaben Banken – etwa die Sparkassen – weniger Kredite. Dieser Sichtweise folgt die grün-schwarze Landesregierung, sie will eine Absenkung der Kredithürden erreichen.

Umsetzung schießt über das Ziel hinaus

Das Regelwerk basiert zwar auf EU-Vorgaben, die Kritik gilt allerdings Berlin und nicht Brüssel. Denn der Bund hat aus Sicht der Kritiker die EU-Richtlinie unnötig verschärft.

„Die EU-Richtlinie hat zwar mit Blick auf mögliche Immobilienblasen das richtige Ziel gehabt, aber die Umsetzung von Bundesjustizminister Heiko Maas war einfach zu viel des Guten“, sagte Sitzmann. Es sei falsch, mit dem Gesetz Verbrauchern „Steine in den Weg zu legen“.

Ein Sprecher von Baden-Württembergs Sparkassenverband wertete die Initiative positiv. Die Abläufe zur Vergabe von Immobilienkrediten seien wegen der Auflagen deutlich verlängert geworden. „Die Initiative setzt an der richtigen Stelle an – wir hoffen, dass sie Erfolg hat“, sagte der Sprecher.

Bundesrat berät am 14. Oktober

Ob dem so sein wird, bleibt abzuwarten. Auf die Frage, ob nicht auch diese Bundesratsinitiative wie so viele Versuche zu anderen Gesetzen zum Scheitern verurteilt sei, gab sich Ministerpräsident Kretschmann optimistisch. „Ich wüsste nicht, warum das von vornherein blockiert werden sollte“, sagte der Grünenpolitiker mit Blick auf die Bundesregierung.

Der Bundesrat berät am 14. Oktober über den Gesetzesvorschlag. Sollte er angenommen werden, müsste auch der Bundestag zustimmen. (dpa-AFX)

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