Verbraucherschützer schicken Abmahnung an Bausparkasse

Der Streit um das Kündigungsrecht mit den Bausparkassen geht weiter. Verbraucherschützer haben die Landesbausparkasse Südwest aufgefordert, ein neues Kündigungsrecht aus den Verträgen zu streichen.

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Im Streit mit Bausparkassen erhöhen Verbraucherschützer den Druck. Man habe die Landesbausparkasse (LBS) Südwest per Abmahnung aufgefordert, ein neues Kündigungsrecht wieder aus den Verträgen zu streichen, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart.

Neues Kündigungsrecht zu Lasten der Verbraucher

Das Kündigungsrecht solle 15 Jahre nach Abschluss eines Vertrag gelten, selbst wenn er nicht voll bespart ist. Das gehe zu Lasten der Verbraucher, sagte Nauhauser. „Dagegen werden wir zur Not vor Gericht ziehen.“

Die LBS Südwest ist die größte Landesbausparkasse Deutschlands. Sie ging in diesem Jahr aus der Fusion von LBS Baden-Württemberg und LBS Rheinland-Pfalz hervor.

Altverträge belasten Bausparkassen

Die Bausparbranche durchlebt keine guten Zeiten. Altverträge mit hohen Sparzinsen belasten ihr Geschäft. Seit 2015 kündigen die Kassen massenhaft solche Altverträge – es gibt zahlreiche Prozesse, der Bundesgerichtshof (BGH) wird wohl 2017 ein Machtwort sprechen.

Mit dem neuen Kündigungsrecht in neuen Verträgen wiederum wollen die Kassen nach Lesart der Verbraucherschützer für die Zukunft sicherstellen, dass künftig keine Altlasten mehr entstehen – heute abgeschlossene Bausparverträge enthalten niedrige Darlehenszinsen, die in 15 Jahren für Verbraucher lukrativ sein könnten. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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