Bausparen – zurück zu den Wurzeln

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unlängst entschieden, dass die Kündigung alter Bausparverträge mit hohen Zinsen rechtens ist. Vor diesem Hintergrund wird das Bausparen seinem ursprünglichen Ziel wieder gerechter. Für Bausparer ist das eine gute Nachricht.

Die Wald-Kolumne

Matthias Wald Swiss Life

Das Bausparen gehört zu den beliebtesten Anlageformen hierzulande. Rein rechnerisch besitzt jeder dritte Bundesbürger einen solchen Vertrag. Droht nun ein Bruch?

Schließlich hat der Bundesgerichtshof unlängst die Praxis gebilligt, hochverzinste Altverträge zu kündigen. Zuvor hatten sich immer mehr Bausparkassen von langjährigen Kunden getrennt, wenn deren Verträge länger als zehn Jahre bestanden und nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke abgerufen wurden.

Starkes Kollektiv soll zinsgünstige Darlehen schaffen

Die Kündigungswelle hat zu einem Imageschaden geführt. Verständlich ist sie allerdings schon. Die Grundidee des Bausparens besteht schließlich darin, Wohneigentum zu erwerben. In der Gemeinschaft geht das leichter.

Bausparen beruht auf der Idee, dass ein starkes Kollektiv seinen Mitgliedern besonders zinsgünstige Darlehen zur Verfügung stellt. Wer anderen Kapital borgt, erwirbt als Gegenleistung selbst den Anspruch auf einen zinsgünstigen Kredit zu einem späteren Zeitpunkt.

BGH-Urteil stärkt die Bausparidee

Reine Sparer ohne Ambitionen auf eine Immobilie wurden in diesem System jahrelang geduldet und teilweise leider sogar zum Mitmachen eingeladen. In der hartnäckigen Niedrigzinsphase entstand jedoch eine Situation, in der diese Kunden Zinsen vereinnahmten, die am Markt nicht mehr zu verdienen waren – zum Schaden des Produktgedankens.

Wären diese Verhältnisse zementiert worden, hätten die „echten“ Bausparer das Nachsehen gehabt. Dass die BGH-Richter die Kündigungen erlaubten, mag im Einzelfall schmerzen. Doch letztendlich stärkt ihr Urteil die Bausparidee. Denn wer wirklich eine Wohnung oder ein Haus erwerben will, kann sich auch in Zukunft auf ein finanzstarkes Kollektiv verlassen.

Seite zwei: BGH-Urteil stärkt die Bausparidee

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