BGH: Kündigungsschutz für langjährige Mieter

Nach 37 Jahren in ihrer Wohnung sollen Mieter aus Bochum ausziehen – vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wehren sie sich am Mittwoch um 10.00 Uhr gegen die Kündigung. Das Haus hatte bis 2012 der Stadt gehört, dann wurde es verkauft.

Anders als Mieter können Vermieter prinzipiell nicht grundlos kündigen. Ein anerkannter Grund ist klassischerweise Eigenbedarf.

Im Kaufvertrag steht: „Die Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis.“ Trotzdem hat ihnen der neue Eigentümer gekündigt. Für diesen Fall hat sich die Stadt ein Wiederkaufsrecht vorbehalten.

Amts- und Landgericht haben wegen dieser Regelung die Räumungsklage abgewiesen. Dagegen haben die Vermieter Revision eingelegt – sie sind der Ansicht, dass sich die Mieter auf die Klausel im Kaufvertrag nicht berufen können. Die Karlsruher Richter können ihr Urteil am selben Tag oder erst später verkünden. (Az. VIII ZR 109/18)

Immobilie gehörte einem Bergwerksverein

Hintergrund ist nach Auskunft eines Stadtsprechers, dass die Immobilie zusammen mit einigen anderen in den 1970er Jahren von einem Bergwerksverein erworben wurde.

Die dort lebenden Bergleute hätten lebenslanges Wohnrecht gehabt, das habe die Stadt übernommen. Die Klausel stehe nicht standardmäßig in Immobilienkaufverträgen.

Seite zwei: Vermieter braucht Kündigungsgrund

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