Steuerfalle beim Immobilienkauf: Tipps, um Grunderwerbssteuer zu sparen

Kauft man in Deutschland ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück ist neben dem Kaufpreis eine hohe Summe an Kaufnebenkosten fällig. Der höchste Betrag, nicht selten im fünfstelligen Euro-Bereich, wird dabei an die Finanzämter entrichtet: die Grunderwerbsteuer (GrEST). In welchen Situationen Käufer die Grunderwerbsteuer jedoch sparen können und wann sie gar nicht anfällt. Der Immobiliendienstleister McMakler hat sechs einfache Tipps.

Erst wenn die Grunderwerbssteuer beglichen ist, wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

„Die Grunderwerbsteuer bringt viele Steuerfallen mit sich und auch der Notar wird nicht immer helfen können. Daher empfehlen wir, die Verträge vorab von einem Experten überprüfen zu lassen. Auch ein kompetenter Makler kann bei speziellen Fragen weiterhelfen und gibt den Immobilienkäufer Sicherheit. Zudem gibt es Möglichkeiten die Bemessungsgrundlage der Steuer zu senken und so Kosten zu sparen“, sagt Lukas Pieczonka, Geschäftsführer von McMakler.

Tipp 6: Grunderwerbsteuer absetzen

„Wer eine Immobilie betrieblich nutzt und damit steuerpflichtige Einkünfte erzielt, kann die beim Kauf gezahlte Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen. Die Absetzung des kompletten Betrags erfolgt jedoch nicht auf einmal, sondern muss über die Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Auch wenn das Objekt vermietet wird, kann die Grunderwerbsteuer später als Werbungskosten geltend gemacht werden“, berichtet Pieczonka von McMakler.

Tipp 5: Keine Grunderwerbsteuer zahlen

Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) regelt auch, in welchen Fällen Immobilienkäufer von der Steuerlast befreit sind. So wird bei Erbschaft und Schenkung der Immobilienkauf lediglich über die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer besteuert. Verwandte ersten Grades, also bei Verkäufen zwischen Eltern und ihren Kindern, Großeltern und ihren Enkeln und auch zwischen Ehepartnern bleibt der neue Eigentümer von der Besteuerung verschont. Wird allerdings eine Immobilie zwischen Geschwistern verkauft, wird die Grunderwerbsteuer fällig. Wenn der Preis beim Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro liegt, sieht der Gesetzgeber ebenso keine Besteuerung vor.

Tipp 4: Instandhaltungsrücklage herausrechnen

Eine Instandhaltungsrücklage dient der langfristigen Erhaltung einer Eigentumswohnung. Diese Ersparnisse werden vor allem für Instandsetzungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet. „Beim Kauf einer Eigentumswohnung muss der neue Eigentümer häufig den Anteil des Verkäufers, den dieser an der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft hat, übernehmen. Es empfiehlt sich als Immobilienkäufer den Anteil der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag gesondert auszuweisen, dann kann er ebenso an Grunderwerbsteuer sparen“, sagt Lukas Pieczonka.

Seite zwei: Maklerprovision, Mobile Extras, Eigenleistungen

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