Außenversicherung bei Hausrat – wer zahlt Schäden bei Reisen?

Wer auf Reisen geht, macht sich häufig keine große Gedanken um die Versicherungen. Im Falle der Außenversicherung bei Hausratversicherungen ist dies manchmal auch gar nicht nötig, denn sie übernimmt in vielen Fällen die Schäden die durch Einbruch oder Diebstahl entstehen – auch im Urlaub. Bei vielen Versicherern ist diese Klausel im Hausratversicherungsvertrag inkludiert.

Die Geld und Verbraucher e.V. (GVI) stellt Tipps und Informationen rund um das Thema Hausratversicherung, Außenversicherung und Einbruch zur Verfügung.   „Wer zum Beispiel auf Reisen im Hotel bestohlen wird, bekommt durch die Außenversicherung den Schaden meist ersetzt. Dieser Schutz gilt sogar weltweit.

Höhe und Länge des Schutzes: Ausreichend für Urlaub

Häufig ist jedoch die Summe für Schadenersatz auf zehn Prozent, mit maximaler Obergrenze von 10.000 Euro begrenzt. Der Schutz besteht allerdings nur vorübergehend für drei Monate. In den meisten Fällen wird diese Summe und Zeitspanne ausreichend sein.

Auch Kinder, die noch keinen eigenen Hausstand haben, sind in der Außenversicherung der Hausratversicherung mitversichert“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Diebstahl ist nicht Diebstahl

„Aufgepasst heißt es aber zum Beispiel bei einem einfachen Diebstahl – dieser ist nicht versichert. In der Regel ist nur der Einbruchdiebstahl mitversichert. Allerdings kann es bei der Hausratversicherung Erweiterungen des Versicherungsschutzes geben.

Wenn sich der Versicherungskunde jedoch mit dem Räuber anlegt und um sein Hab und Gut kämpft, dann handelt es sich um einen versicherten Raub, der auch von den Versicherern ersetzt wird.

Auch beim Diebstahl durch einen Autoaufbruch zum Beispiel in einem Parkhaus, kann der Versicherungsschutz durch die Außenversicherung greifen“, so Jürgen Buck.

 

Foto: Shutterstock

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