„Bestellerprinzip hat sich als untauglich erwiesen“

Seit der Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ bei Vermietungen in Deutschland im Mai 2015 ist keinerlei Effekt in Richtung Entlastung der Mieter feststellbar.

Das Bestellerprinzip sorgt nicht dafür, das Wohnobjekte erschwinglicher werden.

Seit der Einführung trägt laut Von Poll Immobilien, international tätiges Maklerhaus mit Sitz in Frankfurt am Main, allein der Vermieter die Courtage für die Vermittlungsleistungen des Maklers. Dies sollte zu einer finanziellen Entlastung der Mieter führen. Nach Recherchen des Maklerhauses ist die gewünschte Wirkung jedoch ausgeblieben. Ein erschwinglicheres Wohnangebot wurde nicht erreicht, ein Mietstillstand ebenso wenig. Das sogenannte „Bestellerprinzip“ als Regulativ der Miethöhe ist damit gescheitert.

Suche nach Objekte wird deutlich erschwert

Von Poll Immobilien beobachtet vielmehr, dass das „Bestellerprinzip“ vor allem Menschen benachteiligt, die von auswärts an nachgefragte Standorte hinzuziehen, beispielsweise aus beruflichen Gründen. Denn viele Mietwohnungen werden jetzt nicht mehr über Makler vermittelt und öffentlich beworben, sondern vor Ort unter der Hand angeboten. Wäre es möglich, von auswärts entsprechende Maklerangebote abzurufen, hätten solche Personen bessere Chancen, bei der Wohnungssuche schnell fündig zu werden.

Die Lösung lautet Wohnraum zu schaffen

„Das Bestellerprinzip bei Vermietungen schadet vielen Suchkunden und hat sich auch als Mittel zur Eindämmung der Mietpreisentwicklung als untauglich erwiesen“, so Sassan Hilgendorf, geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH. Er vermutet, dass die geplante Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Kauf ihr Ziel ebenso wenig erreichen wird, den Erwerb von Wohnimmobilien für mehr Personen als bisher erschwinglich zu machen. „Die wirkliche Lösung des Problems heißt Wohnraum schaffen. Beim Bestellerprinzip hingegen handelt es sich eher um eine erzwungene Eigentümerprovision“, so Hilgendorf.

Foto: Shutterstock

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