Grundsteuer: „Öffnungsklausel für Länder bietet Chance auf echten Wettbewerbsföderalismus“

In dieser Woche berät der Deutsche Bundestag über die Grundsteuerreform. Ein Kommentar von Christian Haase, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Wir begrüßen, dass die Reform der Grundsteuer mit dem Beginn der parlamentarischen Beratungen jetzt Fahrt aufnimmt. Damit sind wir auf einem guten Wege, die Grundsteuer über 2019 hinaus sicherzustellen. Für die Kommunen ist es ein beruhigendes Signal, dass diese wichtige Einnahmequelle als Fundament kommunaler Selbstverwaltung erhalten bleibt.

Kommunen sind für eine praktikable Grundsteuer zuständig

Die nunmehr vereinbarte Länderöffnungsklausel eröffnet die Chance auf echten Wettbewerbsföderalismus. Die Zuständigkeit für die Grundsteuer landet damit dort, wo sie hingehört – die Kommunen sind Teil der Länder und damit sind diese für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Dazu gehört auch die Verantwortung für den Fortbestand einer praktikablen Grundsteuer.

Dass daraus in den kommenden Jahren 16 verschiedene Gesetze entstehen können, ist nicht nur hinzunehmen, sondern kann durchaus sinnvoll sein. Über eigene Landesgesetze lassen sich Unterschiede zwischen städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen besser berücksichtigen als bei einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung, bei der Immobilien in Berlin genauso behandelt werden wie Immobilien im Saarland oder in Mecklenburg-Vorpommern.

Die unterste Ebene muss ein Problem lösen können

Der Föderalismus in Deutschland ist auf dem Subsidiaritätsprinzip aufgebaut, wonach die unterste Ebene, die ein Problem lösen kann, dies auch machen soll. Das Prinzip kommt jetzt auch bei der Grundsteuer an.

Unser Appell richtet sich nun an alle Beteiligten in Bundestag und Bundesrat, die weiteren Beratungen nicht durch überzogene Forderungen und Bedingungen zu erschweren. Eine längere Hängepartie wie beim Digitalpakt können wir uns bei der Reform der Grundsteuer nicht erlauben.

Foto: Shutterstock

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