Immobilie geerbt? Freibeträge senken die Erbschaftssteuer

In Deutschland sind Erben verpflichtet, eine hohe Erbschaftssteuer zu zahlen. McMakler erklärt, welche Freibeträge existieren und wie Erben sie geschickt nutzen.

 

Steuerfreibeträge senken Erbschaftssteuer

Begünstigte, die ein Erbe erhalten, müssen es versteuern. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Immobilie oder um Vermögen in einer anderen Form handelt. Dies ist im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) gesetzlich festgelegt. Es gibt jedoch auch Freibeträge, die gewisse Vermögenswerte und Anteile des vererbten Vermögens von der Steuer befreien. „Wie viel Steuern ein Erbe am Ende zahlen muss, hängt nicht nur von der Höhe des Erbes ab. Hinzu kommen Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser sowie die Steuerklasse des Erben, die den Freibetrag der Erbschaftssteuer bestimmen. Bei nahen Verwandtschaften müssen Erben oft keine Erbschaftssteuer zahlen, weil Steuerfreibeträge ausreichen“, sagt Lukas Pieczonka, Gründer und Geschäftsführer von McMakler.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren am meisten

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben bei den Steuerfreibeträgen die größten Vorteile. Ihnen ist es erlaubt, bis 500.000 Euro steuerfrei zu erben. An zweiter Stelle kommen Kinder und Stiefkinder, die bis zu 400.000 Euro bekommen dürfen, ohne Abgaben zu leisten. Für Enkel gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro, während für Eltern und Voreltern ein Freibetrag von 100.000 Euro gilt. Die niedrigsten Freibeträge mit 20.000 Euro bekommen Eltern oder Voreltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner oder sonstige Personen. „Je enger der Erbe also mit dem Erblasser verwandt ist, desto mehr profitiert er von hohen Freibeträgen“, teilt Immobilienexperte Pieczonka mit.

Seite 2: Freibeträge im Detail

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