Immobilie geerbt? Freibeträge senken die Erbschaftssteuer

Besonderer Versorgungsfreibetrag nach Paragraf 17 ErbStG

Ehegatten und Kindern des Erblassers steht zusätzlich zum normalen Freibetrag nach Paragraf 16 ErbStG der besondere Versorgungsfreibetrag zu (Paragraf 17 ErbStG). „Wem als Erbe durch den Tod des Erblassers Versorgungsbezüge zustehen, muss wissen, dass der besondere Versorgungsfreibetrag circa um den zu erwartenden Kapitalwert der zukünftigen Versorgungsbezüge gekürzt wird. Zu den Versorgungsbezügen zählen beispielsweise die Halbweisen- oder Witwenrente“, so Pieczonka von McMakler. Für Ehe- und Lebenspartner gilt ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, für Kinder bis fünf Jahre 52.000 Euro, Kinder von fünf bis zehn Jahren 41.000 Euro, von zehn bis 15 Jahren 30.700 Euro, von 15 bis 20 Jahren 20.500 Euro und von 20 bis 27 Jahren 10.300 Euro.

Freibeträge für Hausrat und persönliche Gegenstände

Aufgepasst: Zusätzlich zu den normalen Freibeträgen gibt es in Erbfällen auch einen Freibetrag für Hausrat in Höhe von 43.000 Euro. Dazu zählen Kleidungsstücke und Wäsche. Des Weiteren gibt es einen Freibetrag in Höhe von 12.000 Euro für andere bewegliche Gegenstände, die nicht zum Hausrat zählen. Insgesamt ist es Erbnehmern erlaubt, bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 53.000 Euro steuerfrei zu erben. Bei entfernten Verwandten ist nur ein Freibetrag von 12.000 Euro erlaubt.

Umgehung der Erbschaftssteuer

Beim Vererben eines Grundstückes reichen manchmal schon Steuerfreibeträge aus, um eine hohe Erbschaftssteuer zu vermeiden. Wenn das nicht zutrifft, gibt es weitere Möglichkeiten, um die Erbschaftssteuer so gering wie möglich zu halten. Zum einen sollten Erblasser das Testament gut durchdenken. „Wer zu Lebzeiten seinen Nachlass regelt, kann die Nachteile der gesetzlichen Erbfolge umgehen. Der Erblasser entscheidet dann darüber, wer, was und wie viel bekommen soll. Noch besser wäre es, wenn sie das Erbe so aufteilen, dass sie die jeweiligen Steuerfreibeträge nicht überschreiten, um die Erbschaftssteuer komplett zu vermeiden“, rät Lukas Pieczonka von McMakler. Die effektivste Methode ist es aber einen Vermögensteil schon zu Lebzeiten zu verschenken. Es existiert eine Schenkungssteuer, die von der Steuerklasse des Begünstigten abhängt. Doch auch hier gibt es Steuerfreibeträge, die alle zehn Jahre genutzt werden können. Demnach ist es von Vorteil, wenn Erben schon zu Lebzeiten einen steuerfreien Vermögensteil bekommen.

Seite 3: Adoptionsantrag

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