Länder fordern weitere Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau

Mit weiteren Milliarden vom Bund, Holzbau und elektronischen Genehmigungsverfahren wollen die Länder die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Deutschland voranbringen.

Zum Abschluss ihrer Herbsttagung in Norderstedt bei Hamburg forderten die Bauminister den Bund auf, auch künftig 1,5 Milliarden Euro jährlich für die soziale Wohnraumförderung bereitzustellen. Aus Umwelt- und Kostengründen soll zudem Holz künftig auch für höhere Gebäude bis zur „Hochhausgrenze“ als Baustoff zugelassen werden.

„Mittel für sozialen Wohnungsbau bei 1,5 Milliarden / Jahr halten“

„Die größte Herausforderung besteht für die Bauministerkonferenz heutzutage darin, kostengünstigeres Bauen bei vollständiger Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen und zugleich die Umwelt so weit wie möglich zu schonen“, sagte der Konferenzvorsitzende, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU).

„Angesichts der Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau bei 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu halten“, sagte Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

Der Bund plant, die Fördermittel ab dem kommenden Jahr um eine halbe Milliarde Euro zu kürzen. Im Vorfeld der zweitägigen Konferenz war aus Bayern auch die Forderung nach einer Aufstockung der Bundesmittel auf zwei Milliarden Euro pro Jahr aufgekommen.

„Am Ende ist es immer eine Frage von Ressourcen“

Inhaltlich gebe es volle Übereinstimmung, dass die Förderung des Wohnungsbaus wichtig sei, sagte die Staatssekretärin im Bundesbauministerium, Anne Katrin Bohle – die in Vertretung des zeitlich verhinderten Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) an der Konferenz teilnahm. „Am Ende ist es aber immer eine Frage von Ressourcen, die zur Verfügung stehen.“

Die Bauminister wollten „Klimaschutz und bezahlbares Wohnen in Einklang bringen“, betonte die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Die energetische Sanierung des Gebäudebestands werde erheblich zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. „Wir haben uns darauf verständigt, auf dem Weg zum nachhaltigen Bau weitere Erleichterungen in den Blick zu nehmen.“

Hochhausgrenze erhöhen?

Eine von Hamburg eingebrachte Entschließung sieht vor, die sogenannte Musterbauordnung dahingehend zu ändern, dass künftig Holz als Baustoff bis zur „Hochhausgrenze“ von 21 Metern eingesetzt werden kann. Bislang ist bei 13 Metern Gebäudehöhe Schluss. Auch soll Holz anstelle feuerbeständiger Bauteile eingesetzt werden dürfen, sofern die technischen Baubestimmungen dies zulassen.

Voraussetzungen können beispielsweise zusätzliche Brandsperren an der Außenverkleidung von Gebäuden sein. Ausdrücklich ausgeschlossen wird Holzbau jedoch weiterhin bei Brandwänden oder Wänden in Treppenräumen.

Holz sei bei nachhaltiger Bewirtschaftung nicht nur ein besonders umweltschonender Baustoff, sondern ermögliche für viele Bauaufgaben auch schnellere und kostengünstige Lösungen, sagte Senatorin Stapelfeldt. Dies sei insbesondere bei Ausbauten und Aufstockungen von Gebäuden der Fall.

Digitalisierung gefordert

Zudem beschlossen die Länder, dass Bauanträge spätestens Ende 2022 bundesweit elektronisch gestellt werden können. Die Digitalisierung von Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsprozessen sei sowohl für die Bereitstellung von Bauland als auch für die Reduzierung von Planungskosten von entscheidender Bedeutung, betonten die Minister. (dpa/AFX)

Foto: Shutterstock

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