Verbrauchertipp: Bei Immobilienverrentung auf Unterschiede zwischen Nießbrauch und Leibrente achten

Doch Vorsicht: Je nach Vertragsgestaltung erlischt bei einem möglichen Auszug aus dem Objekt – etwa in ein Alten- oder Pflegeheim – oft das Wohnrecht. Ausschließen lässt sich dies, indem ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch im ersten Rang bestellt wird. Zudem wird empfohlen, eine Mindestlaufzeit für die monatliche Rente zu vereinbaren.

So bekommen mögliche Erben diese bis zum Ablauf der Frist ausbezahlt, falls die Verkäufer davor sterben sollten. Bei der Leibrente sollte zudem eine Rückfallklausel im Vertrag vereinbart werden. Dann erhält der Verkäufer das Eigentum zurück, wenn der Käufer insolvent wird und die Leibrente nicht mehr zahlen kann.

Immobilienverrentung mit Nießbrauch

Anders als bei der klassischen Leibrente bekommt der Nießbrauchberechtigte den Kaufpreis auf einen Schlag ausgezahlt. Die Erlöse kann der Ruheständler ausgeben, in Pflege oder in einen Sparplan investieren oder auch anderweitig verwenden. Der Verkäufer hat damit maximale Flexibilität und sofortige Liquidität. Für die Ermittlung des Verkaufspreises zieht der Käufer vom Verkehrswert den Nießbrauchwert ab.

Ein wesentlicher Unterschied: Das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch an erster Stelle hinterlegt. Dadurch bleibt es bei jedem Weiterverkauf der Immobilie an Dritte bestehen und ist zusätzlich insolvenzsicher. Selbst im Fall einer Zwangsversteigerung bleibt das Nießbrauchrecht bestehen.

Wohnrecht sichern

Damit sichern sich Senioren das Wohnrecht auf jeden Fall – weshalb sie sich überhaupt für eine Verrentung entschieden haben. Ein weiterer Vorteil laut DEGIV: Bei einem möglichen Auszug lässt sich das Objekt auch vermieten.

Auch beim Nießbrauch gilt: Im Vertrag sollte klar geregelt werden, wer für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist. Findet sich diesbezüglich keine Regelung im Vertrag, trifft die Instandhaltungspflicht den Nießbraucher, nicht den neuen Eigentümer.

Die DEGIV empfiehlt Senioren mehrheitlich das Modell des Nießbrauchs, weil es älteren Menschen grundsätzlich mehr Rechte zusichert und sicherer sowie flexibler ist. In Einzelfällen kann allerdings die Leibrente die interessantere Option sein. Interessenten sollten verschiedene Varianten genau vergleichen und stets durch einen unabhängigen Experten prüfen lassen.

 

Foto: Shutterstock

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