Wer zahlt, wenn der Blitz einschlägt?

Sommerzeit ist häufig auch Gewitterzeit. Rund 280 Millionen Euro zahlten die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr für Schäden durch Blitzeinschlag. Doch nicht jeder Schaden ist automatisch versichert.

Der direkte Blitzschlag in das eigene Gebäude oder Grundstück ist über die Wohngebäudefeuer- und Hausratversicherung gedeckt. Weit häufiger verbreitet ist allerdings der indirekte Blitzschlag, beispielsweise in das Stromnetz, der zu Kurzschluss- und Überspannungsschäden an Elektrogeräten führen kann.

Betroffen sind meist die Steuerungen der Heizungsanlage, elektrische Rollos sowie Router, Fernseher und Computer, die danach nicht mehr funktionieren. Ob die Versicherung dann zahlt oder nicht, kommt auf den jeweiligen Vertrag an.

Altverträge beinhalten selten Überspannungsschäden

Besonders in Altverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind Überspannungsschäden häufig nicht enthalten. Bei neueren Verträgen sieht es besser aus. Dort sind sie je nach Anbieter und Tarifvariante entweder automatisch mitversichert oder können separat eingeschlossen werden.

Verbraucher sollten ihren Vertrag prüfen oder bei ihrer Versicherung nachfragen, ob und wie hoch Überspannungsschäden dort mitversichert sind.

Foto: SergeyNivens/Shotshop/uniVersa

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