Coronakrise: Warum Vermieter und Mieter an einem Strang ziehen sollten

Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen angeordnet, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Stark davon betroffen sind Handel- und Gewerbetreibende, die Mieter von Immobilien sind. Sie müssen ihre Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit zum Teil oder ganz einstellen – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung für die Miete und damit auch die Vermieter.

Ein Zettel am Eingang eines Modehauses in Halle (Saale) informiert Kunden über die Schließung des Geschäftes als Auswirkung auf die weitere Verbreitung des Coronavirus. 

„Juristisch gesehen könnte es sich in einem solchen Fall um eine sogenannte objektive Unmöglichkeit handeln. Das bedeutet, dass weder Vermieter noch Mieter für die Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung verantwortlich sind. Der Vermieter müsste keine Mängel beseitigen, der Mieter keine Miete zahlen“, sagt Rechtsanwalt Stefan Löfflad von W.I.R Jennißen und Partner in Köln, Teil des bundesweit tätigen W.I.R.-Verbunds von Immobilienrechtskanzleien.

Löfflad, der bereits mehrere Vermieter in diesem Zusammenhang berät, empfiehlt Vermietern und Mietern in der aktuellen Situation einen „solidarischen Dialog“. Das Einklagen von ausstehender Miete verspreche im Fall einer objektiven Unmöglichkeit sehr wenig Erfolg. Vermieter sollten vielmehr schnell auf ihre Mieter zugehen und gemeinsam nach Lösungen suchen.

„Zusammenhalt wichtiger denn je“ 

„Am Ende ist weder Vermietern noch Mietern damit geholfen, wenn eine Seite in eine finanzielle Schieflage gerät. Oder anders formuliert: Zusammenhalt ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, und es ist im Interesse aller, dass Vermieter und Handel- bzw. Gewerbetreibende an einem Strang ziehen“, so Löfflad.

„Fakt ist: Ein langfristiges und vertrauensvolles Mietverhältnis hat für Vermieter und Mieter einen enormen Wert – gerade auch mit dem Blick darauf, dass der aktuelle Ausnahmezustand ja auch einmal zu Ende sein wird. Vorübergehende finanzielle Einbußen bei der Miete lassen sich mit dem Fokus auf die Festigung und Fortsetzung der Geschäftsbeziehung hingegen womöglich verschmerzen.“ (kb)

Foto: Picture Alliance 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments