Landgericht Berlin hält Mietendeckel für verfassungswidrig

Das Landgericht Berlin hält das Berliner Mietendeckel-Gesetz für verfassungswidrig. Die 67. Zivilkammer hat am Donnerstag im Rahmen eines Berufungsverfahren beschlossen, es vom Verfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen. Die Kammer ist der Ansicht, das Land Berlin habe nicht die Kompetenz gehabt, ein solches Gesetz wie den Mietendeckel zu erlassen.

Laut Mietendeckel-Gesetz dürfen Mieten in Berlin für die Dauer von fünf Jahren nicht erhöht werden. 

Das Amtsgericht Spandau hatte in einem Mieterhöhungsklageverfahren die beklagten Mieter zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 895 auf 964,61 Euro ab dem 1. Juni 2019 verurteilt. Die Mieter legten Berufung ein und bezogen sich unter anderem auf das im Verlauf des Verfahrens in Kraft getretene Mietendeckel-Gesetz, nach dem Mieten in Berlin für die Dauer von fünf Jahren nicht erhöht werden dürfen. In ihrer Entscheidung vertritt die 67. Zivilkammer des Landgerichts die Auffassung, dass die gesetzlichen Vorschriften des Mietendeckels formell verfassungswidrig seien, so das Landgericht.

Eilantrag abgelehnt 

Währenddessen sind Berliner Vermieter in Karlsruhe vorerst gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Mietendeckel in der Hauptstadt abgelehnt. Die Antragsteller wollten erreichen, dass Verletzungen von Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance 

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