BVI warnt vor Alleingang beim Verbot von Leerverkäufen

Die deutsche Investmentfondsbranche spricht sich gegen einen nationalen Alleingang bei der vom Bundesfinanzministerium geplanten Ausweitung des Leerverkaufsverbots aus. Ansonsten drohen nach Einschätzung des Branchenverbands BVI Arbeitsplatzverluste und Steuerausfälle.

stop„Der Finanzplatz Deutschland würde bei einem nationalen Alleingang gegenüber anderen Finanzplätzen, die solche Leerverkaufsverbote nicht erlassen, Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Anleger würden dann ihr Geld verstärkt im Ausland verwalten lassen“, prognostiziert Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Mangement BVI. In der Folge sei zu befürchten, dass auch Fondsgesellschaften Deutschland den Rücken kehren und ihre Aktivitäten in andere Länder verlagern.

Mit dieser Einschätzung reagiert der BVI auf den Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einem „Gesetz zur Stärkung der Stabilität der Finanzmärkte“. Demnach soll sich das Verbot künftig auf sämtliche im regulierten Markt einer inländischen Börse gelisteten Aktien oder Schuldtitel sowie Derivate auf solche Wertpapiere erstrecken. Es bleibt allerdings dabei, dass ausschließlich ungedeckte Leerverkäufe verboten werden.

Dass das auf EU-Ebene geplante Informationsblatt für Investmentfonds („Wesentlichen Informationen für den Anleger“/“Key Investor Document“/KID) als Blaupause auch für Beipackzettel anderer Anlageprodukte eingesetzt werden könnte, begrüßt der Branchenverband hingegen ausdrücklich.

„Nur wenn sich der Inhalt und das Format der Informationsblätter für andere Finanzinstrumente eng an die Vorgaben zu den „Wesentlichen Informationen für den Anleger“ anlehnen, lässt sich die im Sinne des Anlegerschutzes notwendige Vergleichbarkeit über alle Produktgruppen erzielen“, sagt Seip.

Anschleichen verboten

Auch Vorschlägen, die Anschleich-Taktiken zur Unternehmensbeteiligung – wie bei der versuchten Übernahme VWs durch Porsche – mit größerer Transparenz entgegenzuwirken, steht Seip aufgeschlossen gegenüber: „Wir begrüßen das Bestreben, die Vorschriften zur Beteiligungstransparenz auszuweiten. Allerdings sehen wir noch Nachbesserungsbedarf, um unnötigen administrativen Aufwand zu verhindern.“

Langfristig orientierte Anleger müssten grundsätzlich davor geschützt werden, dass sich potenzielle Bieter im Vorfeld von Unternehmensübernahmen durch Termingeschäfte an Zielunternehmen unbemerkt heranschleichen können, so die Verbandsmeinung. Werden solche Vorgänge plötzlich bekannt, kommt es zu Kurskapriolen, die nicht nur langfristig orientierten Anlegern schaden, sondern auch die Reputation des Kapitalmarkts beeinträchtigen. (mr)

Foto: Shutterstock

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