BVI: Ombudsstelle erfolgreich gestartet

Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Von September bis Dezember 2011 verzeichnete sie 93 schriftliche Eingaben, bis heute beträgt die Zahl über 200.  Die Ombudsstelle soll für einen Interessenausgleich zwischen Kunden und Fondsgesellschaften sorgen.

Die Probleme von Verbrauchern betrafen überwiegend die Geldanlage in offene Immobilienfonds, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbands Investment und Asset Management, kurz BVI. Fonds mussten im Zuge der anhaltenden Finanzmarktkrise die Rücknahme von Fondsanteilen stoppen beziehungsweise ihre Auflösung erklären. Der Gesetzgeber hat ab 2013 Halte- und Kündigungsfristen bei diesen Produkten eingeführt.

Auch Streitfragen um Depotführung oder Riester-Verträge sollen geklärt werden können. Die Ombudsstelle wurde vom BVI ins Leben gerufen. Als Mitglied des europäischen Schlichtungsstellennetzwerks Fin-Net soll sie die Qualitätsstandards der Europäischen Kommission an die außergerichtliche Verbraucherstreitschlichtung erfüllen.

Der Ombudsmann für Investmentfonds arbeitet wie ein Richter unabhängig und neutral und spricht Empfehlungen zur Beilegung von Streitigkeiten aus. Ein Novum sei, dass er sich anders als übrige Schlichtungsstellen auch mit Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung befassen könne, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Dazu gehören die häufig vorkommenden Fälle, in denen es noch keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sowie Fragen zu Klauseln in Verkaufsprospekten oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Streitschlichtung und bekräftigt die Bereitschaft der teilnehmenden Fondsgesellschaften den Verbraucherschutz aktiv zu stärken. Es stellt aber auch eine hohe Verantwortung für den Ombudsmann dar.“ Die Arbeit des Ombudsmanns können aus rechtsstaatlichen Gründen  jedoch nur Empfehlungscharakter haben. Ein bindender Schlichterspruch würde in solchen Fällen den ordentlichen Rechtsweg auf unzulässige Weise beschneiden. (mr)

Foto: Shutterstock

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