Wie man das Kind mit dem Bade ausschüttet

Für die Vermögensanlage ist Beratung so wichtig wie der Leuchtturm für die Schifffahrt. Die meisten Anleger sind angesichts der Vielfalt, die unsere Branche bietet, schlicht überfordert.

Gastkommentar: Achim Küssner, Schroders

Im Prinzip sieht das auch die Europäische Kommission so. Mit MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) schützt sie daher die Anleger zum Beispiel vor irreführender Produktinformation, vor Intransparenz oder vor kreativer Performance-Darstellung.

Mit der Neufassung der Richtlinie – eigentlich aufgesetzt als MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation), aber als MiFID II bekannt – nimmt die Europäische Kommission nun die Beratung ins Visier. Wird die Neufassung wie geplant in nationales Recht umgesetzt, wird sich das bisherige Geschäftsmodell von Banken und Finanzberatern fundamental ändern. Die neuen Vorschriften untersagen es Beratern und Portfolioverwaltern dann, „von Dritten“ Zahlungen oder Zuwendungen anzunehmen. Die Provisionsvergütung wird also von der Honorarberatung künftig abgelöst. Nicht mehr die Produktanbieter tragen dann die für den Anleger so wichtige Beratung finanziell wie bisher, sondern die Anleger selbst.

Generell gibt es gegen die Honorarberatung nichts einzuwenden und für einige Anlegerkreise ist sie bereits seit Jahren etabliert.Doch für die große Mehrheit der Anleger in Deutschland und Österreich ist es neu und ungewohnt, für eine Anlageberatungzahlen zu müssen. Deswegen stellt sich die Frage, ob die Anleger einer Beratungsleistung gegen Geld die gleiche Bedeutung zumessen wie der Leistung von Architekten oder Anwälten. Und es ist auch fraglich, ab wann sich für einen Berater die Beratung lohnt.

Seite zwei: Chancen und Risiken beim Geschäft mit privaten Kunden

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