BAI sieht Hedgefonds im Recht

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI), Frankfurt, sieht die Hedgefonds beim Streit mit Argentinien im Recht. Kritik seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verbittet sich der Lobby-Verband.

Buenos Aires, Argentinien

Zum Hintergrund: Die Hedgefonds sind NML Capital und Aurelius Capital, die ihre Investments nach eigenen Angaben auf „spezielle Situationen“ („special situations“) konzentrieren wollen. Deren Kapital stammt von institutionelle Investoren wie Banken, Pensionsfonds und Versicherern. Als spezielle Situationen gelten Insolvenzen von Unternehmen und Staaten. Die Fonds – von Kritikern als Geierfonds bezeichnet – kaufen bei solchen Gelegenheiten Titel, die schon deutlich an Wert verloren haben, und hoffen, diese mit Gewinn wieder verkaufen zu können.

„Der DGB hatte das Vorgehen der Hedgefonds als Erpressung bezeichnet, die eine ganze Nation ins Elend stürze und deren möglicher Profit sittenwidrig sei“, sagt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. Argentinien trage als souveräner Staat Verantwortung für seine Finanzlage und für seine Wirtschaft.

Der BAI-Chef weiter: „Die seit über einer Dekade bestehenden massiven Schwierigkeiten Argentiniens, sich an den internationalen Finanzmärkten weiteres Kapital zu beschaffen, sind Ausdruck eines tiefen Misstrauens in die ökonomische Leistungs- und Schuldentragfähigkeit des Landes. In diesem Zusammenhang muss das Kalkül der Hedgefonds gesehen werden, die mit dem Kauf argentinischer Staatsanleihen ein enormes Risiko eingegangen sind.“

BAI: „Hedgefonds haben gültige Verträge“

Die Hedgefonds berufen sich laut Dornseifer auf gültige Verträge, deren Durchsetzungsfähigkeit zu prüfen ihr gutes Recht sei: „Argentinien hatte die Konditionen bei der Ausgabe der Staatsanleihen selbst festgelegt, insbesondere die Anwendung des US-amerikanischen Rechts. In jeder Rechtsordnung ist es üblich, dass Forderungen abgetreten werden und dass der neue Rechtsinhaber diese dann auch geltend macht.“

Dass der DGB dies zum Vorwurf macht, ist für den BAI-Geschäftsführer nicht nachvollziehbar: „In diesem Punkt Sittenwidrigkeit zu unterstellen, wirft Fragen nach dem eigenen Rechtsverständnis auf. Bürger und Anleger sollten grundsätzlich darauf vertrauen können, dass sie vertragliche Rechte in Anspruch nehmen und notfalls auch vor Gerichten durchsetzen können. Darauf beruht schließlich ein Großteil unseres gesellschaftlichen Systems.“ (mr)

Foto: Shutterstock

 

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