BVI betont Vorteile von Investmentfonds

Schattenbanken: Kein Griff in die Mottenkiste

Kritisch sieht der BVI dagegen, dass die G20 den Begriff der Schattenbank wieder auf die Regulierungsagenda gesetzt haben. Selbst der FSB spricht inzwischen von „Non-Bank Credit Intermediaries“ statt pauschal von Schattenbanken. Dazu Richter: „Wir haben mit diesem Kampfbegriff schlechte Erfahrungen gemacht. Dadurch sind streng regulierte Investmentfonds zeitweise in einen Topf mit unregulierten Hedgefonds geraten. Fonds sind aber weder Banken, noch agieren sie im Schatten. Es gibt kaum eine Branche, die so gut ausgeleuchtet ist wie das Fondsgeschäft. Bei vielen Aufsehern hat der Begriff aus gutem Grund ausgedient.“ Wenn die Bundesregierung, die derzeit die G20-Präsidentschaft innehat, schon nicht auf den Schattenbankenbegriff verzichten wolle, sollte sie ihn wenigstens so definieren, dass der Branche daraus keine weiteren Reputationsschäden entstehen, so Richter.

Mehr Teilhabe privater Anleger am Produktivkapital

Bei der Vermögensbildung hat Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch Aufholpotenzial. Der Anteil direkter und indirekter Aktionäre in der Bevölkerung liegt bei 14 Prozent. Zum Vergleich: In den USA ist über die Hälfte der Bevölkerung direkt oder indirekt am Wirtschaftswachstum beteiligt, maßgeblich über das System der betrieblichen Altersversorgung. Der BVI plädiert daher für eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge nach US-Vorbild. Kontraproduktiv wären außerdem Maßnahmen, die zu einer weiteren steuerlichen Diskriminierung von Aktien oder zu einer Lenkungswirkung hin zu anderen Produkten führen würden. Dazu Richter: „Wertpapiersparen darf nicht benachteiligt werden. Der BVI lehnt daher die Abschaffung der Abgeltungsteuer und die Wiedereinführung einer Eigenheimzulage ab.“

Betriebliche Altersversorgung: Auf Garantien verzichten

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist der Branche ein großes Anliegen. Der BVI wertet den Regierungsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz als einen Meilenstein für deren Weiterentwicklung. Bei einigen Punkten gibt es aber noch Verbesserungsbedarf. „Die reine Beitragszusage sollte auch nicht-tarifvertraglich organisierten Arbeitgebern ermöglicht werden und zudem für alle Durchführungswege gelten“, so Richter. Das Garantieverbot sei eine wichtige Stellschraube, um die Rendite der Produkte zu erhöhen. Hier dürfe es aber kein Wahlrecht für die Produktanbieter geben, um kein Gefälle entstehen zu lassen. Auch bei Riester gehörten die Beitragsgarantien zwecks Rendite auf den Prüfstand. Der BVI plädiert außerdem dafür, ein freiwilliges Opting Out auch für nicht-tarifvertraglich organisierte Arbeitgeber zu ermöglichen.

Finanzplatz Frankfurt stärken statt schwächen

Angesichts des drohenden Brexits wünscht sich der BVI ein klares politisches Bekenntnis der Politik zum Finanzplatz Frankfurt. Frankfurt ist der Hauptstandort für die Fondsbranche in Deutschland: 53 Prozent aller BVI-Mitglieder haben ihren Hauptsitz in Frankfurt. Luxemburg hat zwar als Auflagestandort die Nase vorn, Frankfurt ist jedoch das Zentrum für Produktentwicklung, Fondsmanagement und Vertrieb. Rund 89 Prozent des Publikumsfondsvermögens und 53 Prozent des Spezialfondsbestands werden von Frankfurt aus verwaltet. „Eine aktive Standortpolitik und eine Willkommenskultur für Finanzunternehmen würde Deutschland im europäischen Wettbewerb entscheidend stärken“, so Richter. Schädlich wäre hingegen die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Deutschland. Sie würde den Finanzplatz Frankfurt gegenüber London, Luxemburg und Dublin entscheidend schwächen. (tr)

Foto: BVI

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