Neue Regeln für Wertpapiergeschäfte helfen Bankkunden

Die Finanzaufsicht Bafin erwartet erhebliche Verbesserungen für Bankkunden durch die neuen Regeln für Wertpapiergeschäfte („Mifid II“).

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Zentrale der Bafin in Frankfurt: Die Finanzaufsicht sieht durch neues Vertriebsrecht stärkeren Schutz von Anlegern.

„Auf der Anlegerseite wird es deutliche Verbesserungen bringen, für die Banken und Sparkassen ist es durchaus mit Aufwand verbunden, das alles umzusetzen“, sagte die Leiterin der Wertpapieraufsicht der Behörde, Elisabeth Roegele, am Freitag in Frankfurt. „Insgesamt sind wir in Deutschland auf gutem Wege, was die Mifid-II-Umsetzung angeht. Aber man kann nicht verhehlen, dass da durchaus große Kraftanstrengungen stattfinden mussten, um dieses rechtliche Rahmenwerk anzuschieben.“

Anlegerschutz und mehr Transparenz

„Mifid II“ ist die Kurzbezeichnung für eine EU-Richtlinie („Markets in Financial Instruments Directive“). Hauptziele sind Anlegerschutz und mehr Transparenz in den Märkten. Als Lehre aus der Finanzkrise 2007/2008 soll etwa der Turbohandel an der Börse stärker überwacht werden. In Deutschland gelten die neuen Regeln ab dem 3. Januar 2018.

Offenlegung der Kosten

Die neuen Vorgaben sehen unter anderem vor, dass jedes Telefonat eines Kunden mit einem Wertpapierberater einer Bank aufgezeichnet und für mindestens fünf Jahre archiviert wird. Bei möglichen Rechtsstreitigkeiten soll sich so leichter nachvollziehen lassen, ob ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde. Zudem sollen Kunden künftig bevor sie sich für ein Finanzprodukt entscheiden, eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet.

Der Bankenverband BdB rechnet wegen der Neuregelungen mit einmaligen Umstellungskosten von einer Milliarde Euro für die deutschen Banken. Die Institute sind verpflichtet, Kunden bis zum Ende des laufenden Jahres über die Neuregelungen zu informieren. Darum haben viele Verbraucher in den vergangenen Wochen Post von ihrer Bank bekommen. (dpa-AFX)

Foto: Bafin

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