ESG-Kriterien bringen Unternehmen der Schwellenländer nach vorne

Auch wenn die Schwellenländer durch politische Turbulenzen, wie den Handelsstreit zwischen USA und China, auf erhebliche Veränderungen reagieren müssen, könnten die „Environmental Social Gouvernance“-Kriterien sich positiv auf die Aktien genau dieser Länder auswirken.

 

Gute Aktienkurse der Schwellenländer könnten durch ESG- Kriterien weiterhin erfolgreich bleiben oder an Einfluss gewinnen.

Der Einfluss der Schwellenländer hat in den letzen Jahren deutlich zugenommen, erkennbar ist dies innerhalb des Bruttoinlandsproduktes all dieser Länder zusammen, welches insgesamt 59 Prozent des globalen Gesamtvolumens ausmacht. Auch die Renditen der Schwellenländeraktien stiegen erheblich an.

Umsetzung der ESG- Kriterien

Der ökologische und soziale Fortschritt der ESG- Kriterien wirkt sich in jedem Land unterschiedlich aus. In China bespielsweise richtet sich die nationale Aufmerksamkeit vermehrt auf Themen wie die Umweltverschmutzung, weshalb Reformen auf Regierungs- und Unternehmensebene vorangetrieben werden. Wichtig ist außerdem, dass eine einheitliche Überprüfung von Umwelt- und Arbeitsnormen verschiedener Unternehmen stattfindet.

Aus Gouvernance Sicht werden besonders die Standards bezüglich der Aktionäre und Aktionärsabstimmungen überprüft, da diese auf internationalen Kapitalmärkten immer relevanter werden.

Sicherheit durch Richtlinien?

Die ESG Kriterien sind international bekannt und werden von vielen Unternehmen als professionelle Stütze für interne Wachstumsprozesse angesehen. Für Unternehmer ist es wichtig genau zu wissen, welche Risiken in der sich aktuell wandelnden Branche lauern und wie sie diese geschickt umgehen können. Gerade innerhalb der Schwellenländer existieren viele familiengeführte Unternehmen, welche auf die Rückmeldung bewährter Kriterien angewiesen sind.

Eine gute Bewertung nach ESG Standards kann folglich dazu beitragen, auf dem nationalen sowie internationalen Markt langfristig erfolgreich zu sein.(el)

Foto: Shutterstock

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