EU und Japan: Freihandelsabkommen tritt in Kraft

Konkret sieht das Freihandelsabkommen zum Beispiel vor, dass europäische Nahrungsmittelproduzenten künftig verarbeitetes Schweinefleisch, aber auch bestimmte Käsesorten und Wein zollfrei nach Japan einführen können.

Die japanische Seite ist hingegen vor allem an den Zollsenkungen für Industriegüter – insbesondere Autos – interessiert. Auf Personenfahrzeuge aus japanischer Fertigung wird derzeit eine Abgabe von zehn Prozent erhoben, auf Nutzfahrzeuge von zehn bis 22 Prozent.

Bald Abkommen mit Vietnam und Singapur?

Der Industrieverband BDI hatte zuvor das Abkommen als Meilenstein gelobt. „Damit stellen Japan und Europa den unsicheren globalen Wirtschaftsaussichten beispielhafte Marktoffenheit, hohe Standards und verlässliche Handelsregeln entgegen“, hieß es.

Als nächstes müssten die Abkommen mit Singapur und Vietnam beschlossen werden. Umwelt- und Verbraucherschützer sind dagegen der Auffassung, dass die Deals vor allem den Interessen großer Konzerne gerecht werden und das Setzen von strengen Standards schwieriger machen.

Die für die EU-Handelspolitik zuständige EU-Kommission weist diese Vorwürfe jedoch zurück. Mit dem Japan-Abkommen bekenne man sich zu gemeinsamen Werten und zur Einhaltung höchster Standards in Bereichen wie Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz.

Seite drei: Politische Signalwirkung

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