
BaFin: Vertrieb von Hedgefonds
Die Finanzaufsicht BaFin hat jüngst klar gestellt, dass sowohl inländische als auch zum öffentlichen Vertrieb angezeigte ausländische Dach-Hedgefonds bereits mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Abs. 1 Nr. 1 b GewO vertrieben werden dürfen. Das meldet der Hamburger Branchendienst Absolut …
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