DSGV: Mehr Transparenz bei Regelsetzung in der Bankenaufsicht

Die Sparkassen-Finanzgruppe zieht eine durchwachsene Bilanz nach dem ersten Jahr Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank.

DSGV-Präsident Georg Fahrenschon fordert, die Bankenaufsicht zu optimieren.

„Angesichts der beachtlichen Dimensionen und der Vielzahl an eingebundenen Institutionen ist das erste SSM-Jahr deutlich reibungsloser verlaufen, als viele in der Kreditwirtschaft erwartet haben“, so Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), anlässlich des einjährigen Jubiläums der EZB-Aufsicht.

Die anfänglichen Schwierigkeiten im Aufbau der neuen Strukturen und in der Anwendung einzelner Aufsichtsstandards seien bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht überraschend gewesen und inzwischen weitgehend überwunden, so Fahrenschon. So seien etwa die länderübergreifenden Joint Supervisory Teams (JSTs) in den Regelbetrieb übergegangen, und es gebe einen laufenden Aufsichtsdialog mit den direkt von der EZB beaufsichtigten Instituten.

Optimierungspotenzial prüfen

„Trotz aller Fortschritte sollte der Jahrestag des SSM aber auch genutzt werden, um über mögliche Optimierungen nachzudenken“, so Fahrenschon weiter. Verbesserungspotenzial sieht der DSGV insbesondere bei der Transparenz über die von der EZB angewendeten Standards. Für eine wirksame Aufsicht sei es von zentraler Bedeutung, dass aufsichtliche Bewertungen etwa im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) gegenüber den Instituten nachvollziehbar gemacht würden.

„Der SREP darf nicht zu einem schwarzen Kasten werden. Die Aufsicht muss die Hintergründe ihrer Festsetzungen auf Wunsch der Institute in ausreichender Detailtiefe darlegen können, um jedem Anschein von Willkür entgegenzuwirken“, so Fahrenschon. Kritisch sieht der DSGV außerdem die stetig zunehmende Fülle an Datenanforderungen wie bei AnaCredit (Analytical Credit Dataset): „Das Meldeprojekt AnaCredit wird zu gigantischen Datenmengen führen, die von den Instituten schon bei kleineren Krediten an die EZB zu übermitteln sind. Das macht unverhältnismäßig viel Arbeit. Außerdem befürchten wir einen Verstoß gegen den Datenschutz“, so Fahrenschon.

Nationale Aufsicht erhalten

„Wir halten eine öffentliche Konsultation zu AnaCredit für sachgerecht, zumal die Daten teilweise auch für die Bankenaufsicht verwendet werden sollen.“ Mit Blick auf die rund 3.500 sogenannten weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions, LSIs) im SSM, zu denen in der Sparkassen-Finanzgruppe 412 der 413 Sparkassen, neun von zehn Landesbausparkassen sowie die SaarLB gehören, sagte Fahrenschon: „Es ist gut, dass die weniger bedeutenden Institute weiterhin von den nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden. Die Zuständigkeit der nationalen Aufseher mit der EZB im Hintergrund ermöglicht einen engen Aufsichtsdialog und stellt gleichzeitig eine länderübergreifende Sicht sicher.“

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Am 4. November 2014 hatte die EZB ihre Aufgaben als zentrale Aufsichtsbehörde im neuen Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) aufgenommen. Der SSM erstreckt sich auf die Kreditinstitute der Eurozone. (fm)

Foto: DSGV

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