Verliert die Regulierung endgültig jedes Maß?

Einmal mehr könnte man zu der Auffassung gelangen, dass die Regulierung nun endgültig jedes Maß verloren hat. Wenigstens kündigt die Bafin an, „insbesondere bei den weniger schweren Verstößen mit Augenmaß vorzugehen“. Hier werde die Aufsicht im Einzelfall Geldbußen festsetzen, „die weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Obergrenze liegen“ und stuft die Unternehmen dafür in sechs Größenklassen ein.

Aber auch diese Summen, die sicherlich eher als realistisch anzusehen sind als die Milliarden-Beträge, können noch empfindlich hoch sein. So schlägt etwa ein verspäteter Finanzbericht bei großen Unternehmen mit einem „Grundbetrag“ von immerhin bis zu acht Millionen Euro zu Buche.

Selbst kleine Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung (Anzahl der Aktien mal Börsenkurs) von weniger als zehn Millionen Euro können dafür im Regelfall je nach Schweregrad mit 300.000 bis drei Millionen Euro zur Kasse gebeten werden. Abhängig von den individuellen Umständen kann die Bafin davon noch Anpassungen nach oben oder unten vornehmen.

Happige Strafen für Manager

Auch den Managern persönlich drohen happige Strafen bis zu 1,6 Millionen Euro pro Gesetzesverstoß. Selbst in leichten Fällen müssen die Chefs großer Unternehmen zum Beispiel für einen verspäteten Finanzbericht 400.000 Euro berappen.

Die Verantwortlichen in kleinen Unternehmen können sich in diesem Fall auf immerhin 60.000 Euro Strafe einstellen – und das schon bei leichten Verstößen. In außerordentlich schweren Fällen drohen ihnen hingegen 600.000 Euro Strafe. Das dürfte das Jahresgehalt der meisten Vorstände von Unternehmen mit weniger als zehn Millionen Euro Marktkapitalisierung bei weitem übersteigen.

Nun ließe sich argumentieren: Sollen sich die Manager doch an die Gesetze halten, dann passiert ihnen nichts. Doch in der Praxis ist das angesichts der oft engen Fristen und der unzähligen Vorschriften sicherlich nicht immer einfach. Zudem sind die Strafen – selbst die Regelsätze – vollkommen unverhältnismäßig.

Seite drei: Zusätzlich an den Bafin-Pranger

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