Heckenschnitt: Was gilt im Streitfall?

Landesrechtliche Regelungen geben oft vor, wie hoch eine Hecke auf einer Grundstücksgrenze sein darf. Nachbarn können jedoch nicht verlangen, dass der Eigentümer seine Hecke vorsorglich im Herbst und Winter so stark herunterschneidet, dass sie im Sommer die zulässige nicht Höhe überschreitet. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Landgericht Freiburg.

Die Höhe von Gartenhecken sorgt immer wieder für Streit unter den Nachbarn.

Hecken sorgen immer wieder für Streit unter Grundstücksnachbarn. Wachsen sie hoch, sorgen sie für zu viel Schatten. Gehen sie in die Breite, blockieren sie Gehwege oder reichen auf das Nachbargrundstück. Wie viel Abstand eine Hecke zur Grundstücksgrenze haben muss, ist von ihrer Höhe abhängig. Entsprechende Regelungen finden sich in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer. Allerdings sind auch dem Heckenschnitt gesetzliche Grenzen gesetzt. So verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September zurückzuschneiden.

Der Fall: Ein Grundstückseigentümer hatte sich über die Hecke seines Nachbarn geärgert. Er war der Ansicht, dass diese sein Grundstück zu sehr verschattet. Dem Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg entnahm er, dass die Hecke höchstens 180 cm hoch sein durfte. Er forderte nun von seinem Nachbarn einen vorsorglichen Rückschnitt der Hecke im Herbst oder Winter, damit diese im Frühjahr und Sommer die vorgeschriebene Höhe nicht überschreite. Vor dem Amtsgericht bekam er in erster Instanz Recht. Der Heckeneigentümer legte jedoch Rechtsmittel ein.

Seite zwei: Recht und Realität

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