BGH bestätigt Verurteilung des Chefs von Beluga Shipping

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat die Verurteilung des geschäftsführenden Gesellschafters der insolventen Beluga Reederei aus Bremen zu 3,5 Jahren Freiheitsstrafe bestätigt (5 StR 76/19). Die Mitteilung des Gerichts geht erstaunlich tief ins Detail.


Das Landgericht Bremen hatte den Gründer und ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter der Beluga Shipping GmbH wegen Kreditbetrugs in 18 Fällen, unrichtiger Darstellung der Verhältnisse im Jahresabschluss und im Konzernabschluss einer Kapitalgesellschaft sowie wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer täuschte der Angeklagte im Zusammenhang mit Kreditanträgen für Schiffsneubauten im Zeitraum von August 2006 bis November 2010 gegenüber Banken zusätzliche Baukosten in Millionenhöhe vor, heißt es in einer Mitteilung des BGH. Hierdurch wollte er einen größeren Fremdfinanzierungsanteil der Banken an den tatsächlichen Schiffsbaukosten erreichen.

Mit Scheinrechnungen fingierte Leistungen

Weiterhin unterzeichnete er den Konzernjahresabschluss der Beluga Shipping GmbH für das Geschäftsjahr 2009 und den Jahresabschluss einer Tochtergesellschaft in dem Bewusstsein, dass in den Abschlüssen jeweils ca. 35,8 Millionen Euro Umsatzerlöse enthalten waren, denen mit Scheinrechnungen fingierte Leistungen zugrunde lagen, so die Erläuterungen des BGH weiter.

Beide Jahresabschlüsse wurden demnach einem Finanzinvestor neben weiteren Geschäftsunterlagen mit unzutreffenden Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Beluga-Unternehmensgruppe 2010 vor Abschluss eines Rahmenkreditvertrages über 165 Millionen Euro vorgelegt. Zudem verwendete der Angeklagte die im August 2010 von einem stillen Gesellschafter einer Tochtergesellschaft geleistete Einlage in Höhe von fünf Millionen Euro pflichtwidrig.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts nach einer Abänderung des Konkurrenzverhältnisses im Schuldspruch als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bremen ist mit dieser Maßgabe rechtskräftig.

Die Beluga-Gruppe, die auch bei einer Reihe von Schiffsfonds als Charterer oder Reederei involviert gewesen war, ist 2011 in die Insolvenz gerauscht.

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments