
BAG urteilt zum befristeten Arbeiten im Rentenalter
Die Regelung in Paragraf 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt hinauszuschieben, ist wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden …
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