
BGH-Urteil: Schiffsfonds-Anleger muss zahlen
Der Insolvenzverwalter eines Schiffsfonds kann Ausschüttungen von einem Anleger zurückfordern, sofern die Hafteinlage unterschritten war und die Insolvenzmasse nicht ausreicht. Einwände gegen festgestellte Forderungen in der Insolvenztabelle sind nicht möglich.
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