
Kfz-Schadenregulierung: Vorsicht bei Verjährung
Wer Leistungen gegen einen Kfz-Haftpflichtversicherer geltend macht, sollte berücksichtigen, dass eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. In einem aktuellen Urteil verlor ein Kläger vor dem Bundesgerichtshof, der sich mit der Verjährung verkalkuliert hatte.
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