
Entgeltumwandlung: Keine Steuerersparnis bei vertragsgemäßer Kapitalabfindung
Ist das Kapitalwahlrecht Teil der ursprünglichen Versorgungsregelung, dann unterliegen die Einkünfte aus der Pensionskasse dem regulären Einkommensteuertarif. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.
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