
Haftpflichtprozess: Versicherer darf Gegenpartei nicht unterstützen
Ein Haftpflichtversicherer begeht eine Pflichtverletzung zur Interessenwahrung des Versicherten, wenn er im Rahmen eines Haftpflichtprozesses die Gegenpartei unterstützen will. Dies ist einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu entnehmen.
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