
Policenmodell: Vertrag unwirksam bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung
Nach einem aktuellen BGH-Urteil (Az.: IV ZR 402/12) vom 3. September 2014 kann ein Versicherungsvertrag, der nach dem Policenmodell gestaltet ist, für unwirksam erklärt werden, sollte der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt haben.
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