
BGH-Urteil: Vorsicht bei Beschwerden gegen Betreuungsentscheidungen
Möchten Angehörige gegen eine Betreuungsentscheidung des Amtsgerichts vorgehen, müssen sie sicherstellen, in dem vorangegangenen Verfahren durch Stellung eines entsprechenden Antrags aktiv beteiligt zu werden. Ist dies nicht der Fall, können sie gegen die Entscheidung keine Beschwerde mehr …
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