Handelt ein Versicherter beim Abgeben seiner Widerspruchserklärung widersprüchlich und ist die Widerspruchsbelehrung des Versicherers korrekt ist die Police wirksam zustande gekommen. Das Vertrauen des Versicherers in den Bestand der Verträge ist laut einem aktuellen BGH-Urteil schutzwürdig.
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