
Im Sinne des Klimaschutzes: Wärmedämmung darf über Grundstück ragen
Wer nachträglich seinen Altbau an der Grundstücksgrenze dämmt, darf damit ein klein wenig in den Garten des Nachbarn ragen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag anhand eines Kölner Nachbarschaftsstreits.
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