Wohngeld 2027: Diese Änderungen plant die Bundesregierung – Tabelle zeigt die Folgen

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Euro-Münzen und ein 50-Euro-Schein sind zu einem Haus arrangiert und symbolisieren Wohnkosten sowie das Wohngeld in Deutschland.
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Die Bundesregierung plant für 2027 eine Reform des Wohngeldes. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Berechnung sowie der Heizkostenkomponente.

Die Bundesregierung will das Wohngeld zum 1. Januar 2027 neu ordnen. Geplant sind unter anderem der Verzicht auf die reguläre Anpassung, eine geringere Heizkostenkomponente und eine neue Berechnungsformel. Welche Folgen das für Empfänger haben könnte und welche Erleichterungen die Reform vorsieht, zeigt der Gesetzentwurf.

Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Nach den Plänen soll die Reform am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zunächst müssen jedoch Bundestag und Bundesrat den Entwurf beraten. Beide können die vorgesehenen Regelungen noch ändern.

Die Reform bringt nach dem derzeitigen Stand keine weitere Wohngelderhöhung. Stattdessen will die Bundesregierung die reguläre Fortschreibung aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Berechnungsformel ändern. Gleichzeitig sollen Wohngeldbehörden Anträge mit weniger Prüfungen und Nachweisen schneller bearbeiten.

Wer bereits Wohngeld erhält, muss nach dem Gesetzentwurf zunächst keine unmittelbare Kürzung befürchten. Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums gültig bleiben. Erst danach würden die neuen Regelungen greifen.

BereichAktuelle RegelungGeplant ab 2027Mögliche Folge
Reguläre WohngelderhöhungZentrale Rechengrößen werden grundsätzlich alle zwei Jahre überprüft und an die Miet- und Preisentwicklung angepasst.Die für 2027 vorgesehene Fortschreibung soll ausgesetzt werden.Steigende Mieten und Verbraucherpreise werden 2027 nicht durch eine reguläre Erhöhung ausgeglichen.
HeizkostenkomponenteHeizkosten werden über eine pauschale Komponente in der Wohngeldberechnung berücksichtigt.Die Heizkostenkomponente soll halbiert werden.Das berücksichtigte Wohngeld kann bei ansonsten gleichen Verhältnissen sinken.
WohngeldformelDie Höhe ergibt sich unter anderem aus Einkommen, Haushaltsgröße und berücksichtigungsfähigen Wohnkosten.Die Berechnungsformel soll angepasst werden.Haushalte können weniger Wohngeld erhalten oder aus dem Anspruch herausfallen.
Bestehende BescheideWohngeld wird meist für zwölf, in Ausnahmefällen für bis zu 24 Monate bewilligt.Bereits erteilte Bescheide sollen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weitergelten.Die neuen Regeln greifen grundsätzlich erst bei einer neuen Entscheidung.
Antrag und NachweiseJe nach Einzelfall sind zahlreiche Prüfungen und Nachweise erforderlich.Prüfungsdichte und Nachweispflichten sollen reduziert werden.Anträge könnten einfacher und schneller bearbeitet werden.
MietenstufenGemeinden und Kreise werden anhand ihres regionalen Mietniveaus einer Mietenstufe zugeordnet.Die Zuordnung soll aktualisiert werden.Die maximal berücksichtigungsfähige Miete kann sich regional verändern.
InkrafttretenDerzeit gilt das bestehende Wohngeldrecht.Vorgesehen ist der 1. Januar 2027.Voraussetzung ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

Keine reguläre Wohngelderhöhung im Jahr 2027 geplant

Die erste wichtige Änderung betrifft die turnusmäßige Anpassung des Wohngeldes. Nach dem geltenden Wohngeldgesetz überprüft der Gesetzgeber unter anderem die Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie weitere Berechnungsgrößen alle zwei Jahre. Anschließend passt er sie an die Entwicklung der Mieten und Verbraucherpreise an.

Nach der letzten Anpassung zum 1. Januar 2025 hätte die nächste Fortschreibung Anfang 2027 angestanden. Der Kabinettsentwurf sieht jedoch vor, diesen Schritt einmalig auszusetzen. Nach dem aktuellen Planungsstand wird es deshalb keine reguläre Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 geben.

Bereits bewilligtes Wohngeld sinkt dadurch nicht automatisch. Allerdings erhalten betroffene Haushalte keinen regulären Ausgleich für die seit Anfang 2025 gestiegenen Mieten und Verbraucherpreise.

Heizkostenkomponente soll deutlich kleiner ausfallen

Außerdem will die Bundesregierung die Heizkostenkomponente halbieren. Das Wohngeld-Plus-Gesetz hatte diese Pauschale als dauerhaften Bestandteil des Wohngeldes eingeführt. Sie erhöht die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten und soll Haushalte bei gestiegenen Heizkosten entlasten.

Verringert sich diese Komponente, sinkt zugleich die Berechnungsgrundlage. Bei unverändertem Einkommen, gleicher Haushaltsgröße und identischer Miete kann dadurch auch das Wohngeld niedriger ausfallen.

Wie stark einzelne Haushalte betroffen wären, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Die Wohngeldbehörden berechnen den Anspruch für jeden Haushalt individuell.


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Maßgeblich sind vor allem die Zahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen, die zuschussfähige Miete oder Belastung sowie die Mietenstufe des Wohnortes.

Bei selbstnutzenden Eigentümern berücksichtigt die Wohngeldbehörde anstelle der Miete die zuschussfähige Belastung. Deshalb können sich die Auswirkungen der Reform von Haushalt zu Haushalt deutlich unterscheiden.

Neue Wohngeldformel könnte den Anspruch verringern

Neben der Heizkostenkomponente will die Bundesregierung auch die Berechnungsformel ändern. Nach ihren Angaben soll die neue Formel die Ausgaben für das Wohngeld senken. Gleichzeitig weist sie ausdrücklich darauf hin, dass durch die Neuregelung Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren können.

Besonders betroffen könnten Haushalte sein, deren Einkommen bereits heute nahe an der individuellen Wohngeldgrenze liegt und die bislang nur einen vergleichsweise kleinen Zuschuss erhalten.

Eine allgemeine Einkommensgrenze gibt es beim Wohngeld nicht. Ob ein Haushalt Anspruch hat, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Haushaltsgröße, das Gesamteinkommen, die zuschussfähigen Wohnkosten und die Mietenstufe des Wohnortes. Deshalb kann ein Einkommen in einer Gemeinde noch für einen Anspruch ausreichen, während derselbe Betrag an einem anderen Wohnort oder bei einer anderen Haushaltsgröße nicht mehr genügt.

Wie stark das Wohngeld einzelner Haushalte im Jahr 2027 tatsächlich sinken könnte, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern. Dafür müsste jeder Anspruch individuell neu berechnet werden. Außerdem kann sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Bereits bewilligte Bescheide bleiben zunächst gültig

Wer bereits Wohngeld erhält, muss nach dem aktuellen Gesetzentwurf nicht mit einer sofortigen Kürzung zum Jahreswechsel rechnen. Die Bundesregierung will bereits bewilligte Bescheide bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums unverändert weitergelten lassen.

In der Regel bewilligen die Behörden Wohngeld für zwölf Monate. In Ausnahmefällen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. Die Reform würde deshalb schrittweise wirksam – immer dann, wenn die Behörde über einen neuen Antrag oder einen Weiterleistungsantrag entscheidet.

Ein Beispiel: Läuft ein Wohngeldbescheid noch bis zum 31. Mai 2027, erhält der Haushalt die bisher festgesetzte Leistung grundsätzlich bis zu diesem Zeitpunkt weiter. Erst für den anschließenden Bewilligungszeitraum würden die neuen Berechnungsregeln gelten – vorausgesetzt, das Gesetz tritt wie geplant in Kraft.

Weniger Nachweise sollen die Verfahren beschleunigen

Neben den geplanten Leistungseinschnitten will die Bundesregierung auch das Antragsverfahren vereinfachen. Wohngeldbehörden sollen künftig weniger Unterlagen prüfen müssen. Dadurch sollen Anträge schneller bearbeitet werden.

Geplant sind unter anderem vereinfachte Nachweise bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Außerdem soll sich der Prüfaufwand verringern, wenn Kinder im Wechselmodell bei getrennt lebenden Eltern wohnen. Hinzu kommen weitere Erleichterungen für Antragstellende und Wohngeldbehörden.

Wie die Behörden diese Vereinfachungen später umsetzen, hängt allerdings von der endgültigen Gesetzesfassung sowie von den Vorgaben der Länder und Kommunen ab.

Seite 2: Neue Mietenstufen, Probleme des Wohngeldrechners, wer hat Anspruch?

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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