Wer entscheidet, wenn man selbst nicht mehr sprechen oder urteilen kann? Viele Menschen gehen davon aus, dass Angehörige in einem solchen Moment automatisch für sie handeln dürfen. Rechtlich ist das ein Irrtum. „Kinder dürfen nicht ohne Weiteres für ihre Eltern entscheiden, und auch zwischen Ehegatten galt lange kein gesetzliches Vertretungsrecht“, sagt Arag Experte Tobias Klingelhöfer. Seit Anfang 2023 gibt es zwar ein Notvertretungsrecht für Ehegatten, es greift aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist zeitlich begrenzt.
Wer sicherstellen will, dass der eigene Wille im Ernstfall umgesetzt wird, benötigt eine rechtswirksame Patientenverfügung. Ergänzend empfiehlt Klingelhöfer eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht, um zu regeln, wer sich um die Durchsetzung kümmern soll.
Besonders folgenreich ist es, wenn eine Verfügung zu allgemein gehalten ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn sie konkrete ärztliche Maßnahmen benennt oder bestimmte Krankheits- und Behandlungssituationen klar beschreibt. Hintergrund war ein Rechtsstreit dreier Töchter über den Umgang mit ihrer pflegebedürftigen Mutter, die nach einem Hirnschlag über eine Magensonde ernährt werden musste. Das Gericht stellte klar: Eine pauschale Formulierung wie „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung eindeutig auszuschließen (BGH, Az.: XII ZB 61/16).
Widersprüche in der Patientenverfügung können jahrelange Rechtsstreitigkeiten auslösen
Noch folgenschwerer können innere Widersprüche einer Verfügung sein. Ein weiteres BGH-Urteil macht das deutlich: Eine Frau lag nach einem Schlaganfall zehn Jahre lang im Wachkoma und wurde künstlich ernährt. Ihre Patientenverfügung enthielt einen Widerspruch, sie lehnte lebensverlängernde Maßnahmen ab, wandte sich aber gleichzeitig gegen aktive Sterbehilfe. Erst nach einem Jahrzehnt konnte der BGH die Situation auflösen, gestützt auf eindeutige Zeugenaussagen aus dem persönlichen Umfeld der Frau (BGH, Az.: XII ZB 107/18).
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Ein allgemein gültiges Musterformular ist nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen sollte sie Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift sowie das Datum der Erstellung enthalten. Entscheidend ist, dass die medizinischen Situationen, für die die Verfügung gelten soll, möglichst konkret beschrieben werden: etwa ein irreversibles Wachkoma, ein schwerer Hirnschaden ohne Aussicht auf Besserung oder eine unheilbare Erkrankung im Endstadium. Ebenso müssen die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen klar benannt werden, darunter künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder künstliche Ernährung.
Eine notarielle Beurkundung ist für die Patientenverfügung nicht erforderlich. Eine ärztliche Beratung ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert: Sie hilft, medizinische Situationen und Maßnahmen unmissverständlich zu formulieren. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 25 und 75 Euro und werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Patientenverfügung: Widerruf und Auffindbarkeit im Ernstfall
Eine Patientenverfügung kann nach Paragraf 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jederzeit und formlos widerrufen werden, mündlich oder durch entsprechendes Verhalten, sofern erkennbar ist, dass sich der Wille des Patienten geändert hat. Klingelhöfer empfiehlt außerdem eine regelmäßige Überprüfung: „Wer feststellt, dass die getroffenen Regelungen weiterhin dem eigenen Willen entsprechen, sollte das mit Datum und Unterschrift auf dem Dokument bestätigen. Das stärkt die Bindungswirkung erheblich.“
Damit das Dokument im Ernstfall auch tatsächlich vorliegt, sollten Betroffene ihren behandelnden Arzt informieren und eine Kopie in der Patientenakte hinterlegen lassen. Sinnvoll ist außerdem, eine Kopie stets bei sich zu tragen oder zumindest einen gut sichtbaren Hinweis im Portemonnaie zu hinterlegen, wo das Original aufbewahrt wird. Angehörige und Vertrauenspersonen sollten wissen, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie zu finden ist.














