
Homeoffice: Was muss der Vermieter genehmigen?
Wer seine Wohnung zu Wohnzwecken gemietet hat, darf die Räume nicht gewerblich nutzen. Stellt sich die Frage: Gilt die Arbeit im Homeoffice schon als gewerbliche Nutzung? Nicht unbedingt, wie der Deutsche Mieterbund erklärt. Er verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
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